BAU RECHTs SICHER

In unserem Forum 4/18 hatten wir Sie über die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts informiert. Dies in Bezug auf die Abnahme. Rechtlich bewirkt die Abnahme den Gefahrübergang. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem Besteller rein die Rechte auf Mangelbeseitigung. Aus Sicht des Werkunternehmers stellt die wichtigste Folge der Abnahme jedoch die Fälligkeit der Vergütung dar.

Neben der tatsächlich durch den Bauherrn erklärten Abnahme oder einer fiktiven Abnahme, wie sie jetzt u.a. in § 640 Abs. 2 BGB vorgesehen ist, wenn der Besteller auf eine fristgebundene Aufforderung zur Erklärung der Abnahme hin nicht mindestens einen Mangel rügt, kommt auch der konkludenten Abnahme weitere Bedeutung zu.

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Das Unternehmen in der Krise – Der Begriff „Krise“

Unter einer Unternehmenskrise wird häufig eine allgemein schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens verstanden. Doch die Krise kann in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens auftreten. Der IDW S 6 teilt den Krisenbegriff in verschiedene Stadien ein:

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Der klassische Krisenverlauf beginnt mit einer Stakeholderkrise. Die Stakeholder des Unternehmens sind alle beteiligten Mitglieder oder Gruppen, wie beispielsweise die Arbeitnehmer, die Gläubiger und Schuldner, die Unternehmensleitung oder die Gesellschafter.

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Der Beitrag legt die Anforderungen an Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, also an die Anfertigung von Lichtbildern und Fingerabdrücken des Beschuldigten, dar. Maßgeblich ist hierbei, dass bei Verfahrenseinstellung nach §§ 170 Abs. 2, 153 ff. StPO oder Freispruch nicht reflexartig an die Beschuldigteneigenschaft angeknüpft werden darf, da die Schwelle zur Beschuldigteneigenschaft relativ niedrig ist. Die Behörde hat bei ihrer Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes die verbliebenen Verdachtsmomente des Einzelfalls zu begründen und tatsächliche Anhaltspunkte für die Gefahr wiederholter Straffälligkeit darzutun.

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Der Beitrag bespricht die am 01.04.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Eingegangen wird hierbei auf die erlaubte Überlassungshöchstdauer ohne und mit Tarifvertrag. Ebenso werden die Regelungen vorgestellt, die zu einemEqual Pay von Festangestellten und Leiharbeitern führen sollen. Deren Anforderungen werden im Einzelnen dargetan. Schließlich wird auf die weiteren Pflichten von Entleiher und Verleiher im Rahmen von Leih- bzw. Zeitarbeit eingegangen. Insbesondere wird auf die Rechtsfolgen bei Verstößen eingegangen. Abschließend finden sich Hinweise für den Umgang mit bei Inkrafttreten bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen.

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Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Nach gängiger Praxis war in Baden-Württemberg bislang nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille zwingend von der Führerscheinstelle eine MPU anzuordnen. Diese Praxis ist in Folge der Urteile aufzuheben. Offen bleibt aber, ob zukünftig die Anordnung einer MPU ohne Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen ausgeschlossen ist, oder ob vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzliche Auflagen erteilt werden können.

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Der Beitrag stellt die im Rahmen eines Geburtsschadens möglichen Ansprüche auf Schmerzensgeld, den Ersatz vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschäden oder Heilbehandlungskosten dar. Im Einzelnen werden ersatzfähige Kosten dargestellt, wie etwa Pflegekosten oder Kosten für einen behindertengerechten Aus- und Umbau von Wohnraum. Schließlich wird auf die einen Geburtsschaden begründenden Ereignisse wie eine Sauerstoffunterversorgung während des Geburtsvorganges oder Nabelschnurkomplikationen und das Verschulden der beteiligten Ärzte und Hebammen eingegangen.

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Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des BGH zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Anlass die Voraussetzungen darzustellen, die erforderlich sind, um eine effektive Umsetzung des niedergelegten Willens zu erreichen. Zu nennen ist hier insbesondere eine möglichst detaillierte Regelung einzelner Fälle, die einerseits den Zustand sowie andererseits die darauf zu treffenden Folgehandlungen umschreibt. Dargestellt wird der Zusammenhang zwischen bei vollem Bewusstsein Erklärtem und der Bedeutung der Sicherstellung, dass dies auch im eingetretenen Notfall dem Willen des Erklärenden entspricht. Da der Wille des Erklärenden geschützt werden soll, gleichzeitig aber ein würdevoller Tod in Abwägung zu einem Recht auf Leben steht, werden die Voraussetzungen für eine umfassend wirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sehr hoch angesetzt.

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Der Beitrag zeigt die Bedeutung der Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens auf. Neben bekannten Ansprüchen wie Erstattung von Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld bleibt dieser häufig unbeachtet. Dabei kann die Höhe des Anspruches, vor allem in einem längeren Zeitraum, durchaus im 5-stelligen Bereich liegen. Dargestellt werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen, so muss etwa die Arbeitskraft für den Familienunterhalt oder die Fähigkeit klassische Haushaltstätigkeiten auszuüben betroffen sein. Sodann wird eine Abgrenzung der Varianten des Erwerbsschadens zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und der vermehrten Bedürfnisse getroffen, die wichtig ist, um anrechenbare Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Schließlich werden die Berechnungsgrundlagen wie etwa die haushaltsspezifische MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) an einem Beispiel vorgestellt.

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Der Beschluss des OLG Nürnberg – inzwischen durch den 6. Senat des BGH bestätigt – befasst sich mit der Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Zivilprozess. Erstmals erfolgte hierbei eine umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik in der einem Urteil vergleichbaren Begründungstiefe. Neben der überzeugenden Widerlegung der Gründe, die gegen eine Verwertbarkeit sprechen, wird eine einzelfallbezogene Interessenabwägung vorgenommen. Maßgeblich ist hierbei, dass ein – trotz Wahrheitspflicht – grob wahrheitswidriger Sachvortrag nicht widerlegbar wäre. Für die Abwägung des Einzelfalles wird auch die erhebliche Schadenshöhe von 15.000 € herangezogen, so wie der Umstand, dass das Gericht ohne Zulassung der Aufzeichnungen als Beweismittel gezwungen wäre seiner Entscheidung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde zu legen.

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Die Entscheidung des OLG Schleswig klärt die Rechtsfolgen bei einer erheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlags und geht auf die Folgen einer Schwarzgeldabrede ein. Demnach hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Vergütung, die erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt, wenn er zuvor den Auftraggeber nicht über die Kostensteigerung informiert hat. Eine erhebliche Überschreitung liegt vor, wenn die Werkskosten den Kostenvoranschlag um 10 %, oder in Ausnahmefällen um 25 % übersteigen. Weiter wird ausgeführt, dass bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte auf eine Schwarzgeldabrede keinerlei gegenseitigen Ansprüche bestehen. Es wird insbesondere auf den damit einhergehenden Verlust von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers hingewiesen, der auch bei Teilschwarzgeldabreden oder Barzahlungen ohne Rechnungslegung innerhalb von sechs Monaten eintreten kann. Aufgrund der unter Umständen schwerwiegenden Folgen ist daher im Einzelfall die Einholung anwaltlichen Rates angezeigt.

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