Sanierung und Insolvenz
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Insolvenzrecht und in der Sanierungsberatung, insbesondere in der Unternehmenssanierung durch Eigenverwaltung.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Insolvenzrecht und in der Sanierungsberatung, insbesondere in der Unternehmenssanierung durch Eigenverwaltung.
Wenn sich Ihr Unternehmen in der Krise befindet, können wir dieses mittels eines Schuldenschnitts innerhalb eines überschaubaren Zeitraums retten und diesem wieder auf die Erfolgsspur verhelfen. Wie das genau geht, erfahren Sie, wenn Sie weiterlesen. Bei Fragen steht Ihnen auch gerne Herr Dr. Silcher zur Verfügung.
Wer ist MSL Dr. Silcher?
Die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher ist im Schwerpunkt auf die Bereiche „Unternehmenssanierung“ und „Insolvenz“ ausgerichtet und bietet Sanierungs- und Unternehmensberatung auf höchstem Niveau. MSL gehört zu den ersten Kanzleien in Deutschland, die Eigenverwaltungsverfahren beantragt und erfolgreich durchgeführt haben und konnte seit Implementierung der ESUG-Regelungen (ESUG = Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 bereits über 130 Unternehmen erfolgreich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beraten.
Herr Dr. Erik Silcher hat sich seit seiner Zulassung im Jahre 1994 intensiv mit dem Thema Insolvenzrecht auseinandergesetzt und war lange Jahre als Konkursverwalter (heute Insolvenzverwalter) tätig. Seit 2001 darf Herr Dr. Silcher als erster Anwalt in Württemberg den Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen. Er ist seit vielen Jahren Mitglied im Prüfungsausschuss Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Schon während seiner Zeit als Konkursverwalter sah Herr Dr. Silcher bei vielen Insolvenzfällen eine reelle Chance zur Sanierung des Unternehmens, die aber infolge des Zeitauflaufs nicht immer umsetzbar war. Daher hat sich Herr Dr. Silcher ab dem Jahre 2006 als Insolvenzverwalter zunehmend zurückgezogen und auf die Seite der sich in der Krise befindlichen Unternehmen gewechselt. Als im Jahre 2012 der Gesetzgeber das ESUG verabschiedet und auf den Weg gebracht hat, war es Herr Dr. Erik Silcher, der das hierdurch gegebene Potential erkannte und als einer der ersten Pioniere das Thema „Sanierung in Eigenverwaltung“ erfolgreich umgesetzt hat.
Durch seine jahrelange und fundierte Erfahrung hat er sich als Mitautor des im Luchterhand Verlag erschienenen “Fachanwalts-Kommentar Insolvenzrecht” und des “Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht” (verantwortlich für den Abschnitt über das Insolvenzplanverfahren) qualifiziert. Gemeinsam mit seinem Sanierungsteam bei M\S\L Dr. Silcher ist er Herausgeber des im Carl Heymanns Verlag erschienenen “Handbuch Insolvenzplan in Eigenverwaltung”, das sich zwischenzeitlich zu einer Pflichtliteratur für alle im Insolvenzrecht tätigen Personen entwickelt hat.
Was kann MSL Dr. Silcher?
Bei M\S\L Dr. Silcher erhalten Sie trotz der ganzen wirtschaftlichen Sorgen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen ein individuell auf Sie abgestimmtes „Rundum-Sorglos-Paket“.
In einem ersten Schritt erfolgt die Aufnahme der aktuellen Situation und die Erarbeitung von verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, die dann mit Ihnen ausführlich besprochen werden, da jede Möglichkeit unterschiedliche Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile hat.
Sie bestimmen den Weg und wann es losgehen soll. Wenn Sie sich in einem frühen Stadium der Krise gemeldet haben, gibt es gute Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung. Wenn Sie sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt melden, zu welchem die Krise innerhalb Ihres Unternehmens schon weit fortgeschritten ist, kann es sein, dass eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr möglich ist.
Aber keine Sorge, denn auch hier gibt es eine Lösung mit dem Namen „Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“ und bei M\S\L Dr. Silcher steht Ihnen mit Herrn Dr. Erik Silcher ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich völlig unbescheiden als „jahrelang erfahrenen Eigenverwaltungsprofi“ bezeichnen darf, der innerhalb seiner Kanzlei über zwei qualifizierte Sanierungsteams verfügt, die gemeinsam mit ihm und Ihnen das Unternehmen wieder flott machen und auf die Spur bringen.
Dr. Erik Silcher und sein Team begleiten Sie von Anfang bis zum erfolgreichen Ende und stehen Ihnen immer zur Unterstützung zur Verfügung.
Was bedeutet „Sanierung in Eigenverwaltung“?
Eine Insolvenz bedeutet – entgegen der verbreiteten Meinung – nicht das finale Ende eines Unternehmens. Sie kann vielmehr – bei guter Vorbereitung und qualifizierter Beratung – eine sehr gute Chance für einen Neustart sein, in dessen Rahmen das Unternehmen auf neue Füße gestellt und hierdurch saniert wird. Mithilfe eines erfolgreichen Insolvenzplans (der eine überlegte und strategische Planung voraussetzt) kann das Insolvenzverfahren in einem überschaubaren Zeitraum beendet werden. Wir gehen von einer Dauer deutlich weniger als einem Jahr in der Regel aus.
Mit dem Instrument der Eigenverwaltung bietet der Gesetzgeber dem sogenannten Insolvenzschuldner (Ihrem Unternehmen) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Insolvenz in eigener Regie unter Aufsicht eines Sachwalters durchzuführen. Somit bleibt Ihr Unternehmen und damit Sie als Geschäftsführer weiterhin verfügungsbefugt.
Was ist der Unterschied von Regelinsolvenz zu Eigenverwaltung?
Bei der Regelinsolvenz wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, auf den mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergeht. Die bisherige Geschäftsführung darf nichts mehr entscheiden und das Unternehmen wird in der Regel vom Insolvenzverwalter zerschlagen. Der Geschäftsführer ist nur noch ausführendes Organ für den Insolvenzverwalter, der alles entscheidet.
Im Rahmen der Eigenverwaltung geschieht dies nicht. Hier bleibt das Unternehmen mit den bisherigen Geschäftsführern verwaltungs- und verfügungsbefugt, die Gesellschafter werden nicht entmachtet oder kalt enteignet. Das Insolvenzgericht bestellt lediglich einen Sachwalter, der die Aufsicht über das Unternehmen ausübt. Während des Eigenverwaltungsverfahrens ist eine entsprechende insolvenzrechtliche Buchhaltung nebst Reporting und ggf. Controlling sicherzustellen, was aber von M\S\L Dr. Silcher für das Unternehmen übernommen werden kann.
Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren grob ab?
Nach erfolgter Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht durch die beauftragten Rechtsanwälte wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestimmt werden. Dieser Verfahrensabschnitt wird „vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“ genannt.
Daran schließt sich die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens und Bestellung des Sachwalters durch das Insolvenzgericht an. Es findet in dieser Phase ein Berichts- und Prüfungstermin mit der ersten Gläubigerversammlung statt. Bei Abschluss des Verfahrens über einen Insolvenzplan (das ist der Schuldenschnitt; durchschnittlich werden Quoten in der Größenordnung von 6 bis 8 % vereinbart) erfolgt ein zusätzlicher Abstimmungstermin. Bei erfolgreicher Planbestätigung wird das Insolvenzverfahren nach Erfüllung der definierten Voraussetzungen aufgehoben werden.
Die Verfahrensdauer insgesamt hängt sehr stark von dem jeweiligen Einzelfall und den Gegebenheiten während des Insolvenzverfahrens ab. Im Idealfall kann ein solches Verfahren in sechs bis acht Monaten zum Abschluss kommen.
Was sind die Vorteile eines Eigenverwaltungsverfahrens?
Mit einem Eigenantrag in Verbindung mit dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung sowie der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens wird gewährleistet, dass Ihr Geschäftsbetrieb ohne jegliche Unterbrechungen und insbesondere in eigener Regie weitergeführt werden kann. Die Kundenkontakte werden komplett aufrechterhalten.
Im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens wird vom Gericht nicht ein Insolvenzverwalter, sondern vielmehr ein Sachwalter bestellt, welcher lediglich eine Überwachungstätigkeit ausübt, aber nicht das eigentliche operative Geschäft führt. Somit bleibt die bisherige Geschäftsführung – in enger Abstimmung mit dem Sachwalter über M\S\L Dr. Silcher – voll handlungsfähig.
Gerade diese Handlungsfähigkeit ist entscheidend, damit die Kundenaufträge weiterhin störungsfrei bearbeitet werden können, was ein entscheidendes Kriterium für den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens darstellt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Ihr Unternehmen nach dem Schuldenschnitt wieder Gewinne erwirtschaftet. Hierzu werden Umsätze – also Kunden – benötigt.
Somit ist es wichtig, die Kunden möglichst früh über das geplante Eigenverwaltungsverfahren zu informieren und an das Unternehmen zu binden, was durch die qualifizierte Unterstützung durch M\S\L Dr. Silcher gelingen wird.
Unter dieser Voraussetzung bietet der Insolvenzplan eine sehr gute Möglichkeit, sich von Altlasten zu befreien, einen Forderungsverzicht seitens der Gläubiger zu erreichen und somit einen Neustart vorzunehmen.
In der Regel werden die Großgläubiger auch mit ins Boot genommen, da diese oftmals persönliche Sicherheiten der Gesellschafter haben. Daher wird deren Vertrauen schon im Vorfeld gewonnen.
Der Sinn eines Insolvenzplanes ist die Befreiung Ihres Unternehmens von den in der Vergangenheit aufgehäuften Schulden gegen Bezahlung einer bestimmten Quote, deren Höhe von dem jeweiligen Einzelfall abhängt, jedoch in der Regel zwischen 6 % und 8 % liegt. Dieser Insolvenzplan muss von der Mehrheit der Gläubiger angenommen werden, wobei es hier die Möglichkeit gibt, durch eine durchdachte Gruppierung der Gläubiger (im Rahmen einer strategischen Vorbereitung des Verfahrens) den Grundstein für den späteren Erfolg zu legen. Entgegen der Erwartung vieler Betroffener gibt es in der Regel an dieser Stelle keine Probleme zu erwarten.
Im Rahmen des Insolvenzplans besteht zudem die Möglichkeit, sich von in der Vergangenheit abgeschlossenen und zum heutigen Zeitpunkt ungünstigen oder sogar lästigen Miet- und Leasingverträgen (alle Dauerschuldverhältnisse) zu lösen oder aber eine Neuordnung der Mitarbeiterstruktur durchzuführen. Zudem kann über den Insolvenzplan auch eine Neuregelung der Gesellschafter und Finanzierungsstruktur erfolgen.
Der wohl wichtigste Punkt ist die Schaffung von Liquidität gerade durch den sich über drei Monate erstreckenden Insolvenzgeldzeitraum. Durch die damit verbundene Einsparung (werden vom Arbeitsamt getragen) der Personalkosten bzw. der gesamten Lohnkosten einschließlich Sozialversicherung und Lohnsteuer wird eine erhebliche Liquidität gerade zum Zwecke der Umsetzung der Sanierungsziele geschaffen. Auch Altverbindlichkeiten werden nicht mehr bedient.
Denn genau diese Liquidität wird auch benötigt, um den Gläubigern die im Rahmen des Insolvenzplans angebotene Quote auszahlen zu können.
Letztendlich können über den Insolvenzplan die aktuell vorhandenen negativen Komponenten aus dem Unternehmen entfernt und durch neue, positive Komponenten ersetzt werden. Dann kann es frei von Altlasten wieder von vorne losgehen. Und genau das hat M\S\L Dr. Silcher in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren gemeinsam mit der Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens erfolgreich umsetzen können.
Die Vorteile des durch das „ESUG“ für Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen zur Verfügung stehende Instrument der Eigenverwaltung liegen klar auf der Hand. Die von dem Unternehmen unterhaltenen Marktbeziehungen bleiben weitgehend unbelastet, der Kundenstamm und das Vertrauen in die Schaffenskraft des Unternehmens bleiben erhalten und es ist keine kostenintensive Einarbeitungszeit für einen Fremdverwalter erforderlich. Vielmehr können das vorhandene Know-how und die spezifischen Erfahrungen der Geschäftsleitung weiter genutzt werden.
Der Sachwalter erhält bei Eigenverwaltungsverfahren nur 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters. Damit bleibt im Ergebnis mehr von den Ersparnissen durch das Eigenverwaltungsverfahren übrig.
Im Rahmen des Insolvenzplanes kommt es entscheidend darauf an, dass die Gläubiger durch den Insolvenzplan besser gestellt werden als wenn eine Regelabwicklung stattfände und somit sämtliche in der Firma befindlichen Vermögenswerte versilbert werden würden. Dies muss anhand einer exakten Vergleichsberechnung in den Regelungen des Insolvenzplanes dargestellt werden. Ein großer Abzugsposten im Rahmen der Vergleichsberechnung sind dabei die im Falle einer Zerschlagung des Unternehmens noch an die Mitarbeiterschaft zu leistenden Auslauflöhne.
An dieser Stelle kann auch ein neuer Investor in das Unternehmen einsteigen. Beispielsweise kann durch diesen zum einen die Zahlung der Insolvenzquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Sicherung zukünftiger Liquidität gesichert werden. Für einen Investor bestünde auf diese Weise die Sicherheit, dass keine unbekannten Altverbindlichkeiten in dem Unternehmen verbleiben. Die zum Neustart notwendige Liquidität kann aber auch über Darlehen oder ähnlich bereitgestellt werden.
In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es entscheidend, proaktiv zu handeln, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Unsere Kanzlei versteht die Komplexität und die emotionalen Belastungen, denen Mandanten in dieser Situation gegenüberstehen, und wir möchten Ihnen ausführlich erläutern, warum eine Beratung durch unsere Experten im Insolvenz- und Sanierungsrecht und die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die richtige Wahl für Ihr Unternehmen sein könnten.
In diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, die richtigen Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und gemeinsam mit Ihnen nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Sind Sie bereit die Chance zu ergreifen?
Das hört sich alles nach ganz schön viel Arbeit an? Es wäre unseriös Ihnen zu vermitteln, dass der zu beschreitende Weg ganz einfach wird. MSL Dr. Silcher hat aber schon in unzähligen Verfahren bewiesen, dass es sehr gut erfolgreich möglich ist. Dies insbesondere deshalb, weil Ihnen von Anfang an bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens Herr Dr. Erik Silcher mit seinem gesamten Team stets zu Seite stehen und Sie in allen Bereichen unterstützen wird.
Warten Sie nicht zu lange. Je früher Sie sich der Krise stellen und diese konstruktiv gemeinsam mit MSL Dr. Silcher bearbeiten, umso früher wird sich der gewollte Erfolg, die erfolgte Sanierung einstellen.
Dr. jur. Erik Silcher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Inhaber der Kanzlei
· Seit 1994 als Konkursverwalter, Insolvenzverwalter und Unternehmenssanierer tätig
· Über 130 Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich begleitet
· Kompetenz durch 17 Rechtsanwälte mit zusammen
12 Fachanwaltstiteln und 5 Wirtschaftsjuristen
· Herausgeber und Autor des “Handbuch Insolvenzplan in Eigenverwaltung”, erschienen beim Carl Heymanns Verlag
Sprechen Sie persönlich mit RA Dr. jur. Erik Silcher:
Telefon +49 7131 91903-15
Mobil +49 171 3238638
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