Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zeigt die Voraussetzungen einer erneuten Zulassung auf. Verdeutlicht wird die Notwendigkeit der rechtzeitigen Befassung mit diesem Thema, da die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig die Lebensgrundlage des Anwaltes sichert und für eine Neuzulassung bereits erforderlich ist, dass der Betroffene den Insolvenzantrag selbst stellt. Die durch mehrere wichtige Entscheidungen geschaffenen Leitlinien für eine Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. BRAO so wie der erneuten Zulassung werden anhand der einzelnen Merkmale dargestellt. Eine Fortsetzung zu den Ausnahmen des Regelfalles so wie eine rechtliche Würdigung der Auswirkungen auf die Praxis finden sich im Beitrag des folgenden Monats Juli 2017.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum Juni 2017

Dr. Nicole Lederer

Rechtsanwältin

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Nach gängiger Praxis war in Baden-Württemberg bislang nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille zwingend von der Führerscheinstelle eine MPU anzuordnen. Diese Praxis ist in Folge der Urteile aufzuheben. Offen bleibt aber, ob zukünftig die Anordnung einer MPU ohne Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen ausgeschlossen ist, oder ob vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzliche Auflagen erteilt werden können.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum Mai 2017

Jan Stockmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Die Entscheidung des OLG Schleswig klärt die Rechtsfolgen bei einer erheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlags und geht auf die Folgen einer Schwarzgeldabrede ein. Demnach hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf eine Vergütung, die erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt, wenn er zuvor den Auftraggeber nicht über die Kostensteigerung informiert hat. Eine erhebliche Überschreitung liegt vor, wenn die Werkskosten den Kostenvoranschlag um 10 %, oder in Ausnahmefällen um 25 % übersteigen. Weiter wird ausgeführt, dass bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte auf eine Schwarzgeldabrede keinerlei gegenseitige Ansprüche bestehen. Es wird insbesondere auf den damit einhergehenden Verlust von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers hingewiesen, der auch bei Teilschwarzgeldabreden oder Barzahlungen ohne Rechnungslegung innerhalb von sechs Monaten eintreten kann. Aufgrund der unter Umständen schwerwiegenden Folgen ist daher im Einzelfall die Einholung anwaltlichen Rates angezeigt.

Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum April 2017

Sascha Müller  

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der Beitrag befasst sich mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen im Wege des Sanierungserlasses aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.03.2003, Gz. IV A 6 – S 2140 8/03. Demnach hat das BMF mit dem genannten Brief seine Kompetenzen überschritten und gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstoßen. Der Gesetzgeber hat sich durch Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG aF bewusst gegen einen grundsätzlichen Sanierungserlass entschieden. Es verbleiben somit für eine Steuerbefreiung im Sanierungsfall nur die abweichende Festsetzung von Steuern gem. § 163 AO und der Erlass gem. § 227 AO, deren Anforderungen und einstweilige Anwendung der Beitrag darlegt. Perspektivisch wird die Einführung eines neuen § 3a EStG mit einer der bisherigen Lage entsprechenden gesetzlichen Regelung dargestellt. Die vollständige Entscheidungsbesprechung finden Sie in der folgenden Datei.

M\S\L Dr. Silcher – Forum März 2017

Hubert Preisner

Rechtsanwalt

Associate attorney

Der Beitrag zeigt die Bedeutung der Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens auf. Neben bekannten Ansprüchen wie Erstattung von Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld bleibt dieser häufig unbeachtet. Dabei kann die Höhe des Anspruches, vor allem in einem längeren Zeitraum, durchaus im 5-stelligen Bereich liegen. Dargestellt werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen, so muss etwa die Arbeitskraft für den Familienunterhalt oder die Fähigkeit klassische Haushaltstätigkeiten auszuüben betroffen sein. Sodann wird eine Abgrenzung der Varianten des Erwerbsschadens zur Minderung der Erwerbsfähigkeit und der vermehrten Bedürfnisse getroffen, die wichtig ist, um anrechenbare Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Schließlich werden die Berechnungsgrundlagen wie etwa die haushaltsspezifische MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) an einem Beispiel vorgestellt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum Februar 2017

Hans Steffan

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des BGH zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Anlass die Voraussetzungen darzustellen, die erforderlich sind, um eine effektive Umsetzung des niedergelegten Willens zu erreichen. Zu nennen ist hier insbesondere eine möglichst detaillierte Regelung einzelner Fälle, die einerseits den Zustand sowie andererseits die darauf zu treffenden Folgehandlungen umschreibt. Dargestellt wird der Zusammenhang zwischen bei vollem Bewusstsein Erklärtem und der Bedeutung der Sicherstellung, dass dies auch im eingetretenen Notfall dem Willen des Erklärenden entspricht. Da der Wille des Erklärenden geschützt werden soll, gleichzeitig aber ein würdevoller Tod in Abwägung zu einem Recht auf Leben steht, werden die Voraussetzungen für eine umfassend wirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sehr hoch angesetzt.

Die vollständige Entscheidungsbesprechung finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum Januar 2017

Robert M.Gillmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Senior Associate