Dusslingen, 23. April 2026 – Die Klett Metalltechnik GmbH hat ihre Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans ist das Unternehmen wirtschaftlich neu aufgestellt und blickt zuversichtlich in die Zukunft. Im Zuge der Restrukturierung wurde die Klett Metalltechnik GmbH von der TS 84 GmbH übernommen.

Die Sanierung in Eigenverwaltung ermöglichte es dem Unternehmen, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen eigenständig umzusetzen und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Begleitet wurde das Verfahren durch die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher, die die Geschäftsführung während des gesamten Prozesses rechtlich beraten und unterstützt hat. Durch gezielte operative und finanzielle Anpassungen konnte die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden.

Der neu eingesetzte Geschäftsführer, Frank Uhlemann, hat das Unternehmen maßgeblich durch die Phase der Eigenverwaltung geführt und die Neuausrichtung aktiv vorangetrieben.

„Die vergangenen Monate waren für alle Beteiligten herausfordernd, aber auch eine große Chance zur Neuausrichtung“, erklärt Tobias Schimpf, Geschäftsführer. „Dank des engagierten Einsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere auch mit unseren Beratern von M\S\L Dr. Silcher, ist es gelungen, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.“

Mit der TS 84 GmbH hat die Klett Metalltechnik GmbH einen neuen, strategischen Partner an ihrer Seite gewonnen. Die Übernahme sichert nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern eröffnet auch neue Wachstums- und Entwicklungsperspektiven.

Auch seitens der beratenden Kanzlei wird der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens positiv bewertet: „Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Chance, sich aus eigener Kraft neu aufzustellen. Die Klett Metalltechnik GmbH hat diese Möglichkeit konsequent genutzt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Erik Silcher.

Ein weiterer Schritt zur Stärkung des Standorts wurde bereits umgesetzt: Die STRASSER Metallbau GmbH, vormals in Tübingen ansässig, ist inzwischen ebenfalls in die Gebäude der Klett Metalltechnik GmbH eingezogen. Damit sind nun zwei leistungsstarke Metallbauunternehmen an einem gemeinsamen Standort vertreten, wodurch zusätzliche Synergien und Entwicklungspotenziale entstehen.

Aus Sicht der Geschäftsführung markiert der Abschluss des Verfahrens einen wichtigen Meilenstein: „Mit der erfolgreichen Sanierung und dem Einstieg der TS 84 GmbH haben wir eine stabile Grundlage für die Zukunft geschaffen. Nun gilt es, diesen Neustart aktiv zu gestalten.“

Die Klett Metalltechnik GmbH wird ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen und weiterhin als verlässlicher Partner für Kunden und Lieferanten zur Verfügung stehen.

 

Über die Klett Metalltechnik GmbH
Die Klett Metalltechnik GmbH ist ein spezialisierter Anbieter im Bereich der Metallverarbeitung mit Fokus auf hochwertige Fertigungslösungen für industrielle Anwendungen. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Metallen und steht für Qualität, Präzision sowie kundenindividuelle Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Planung bis zur Umsetzung.

Über die TS 84 GmbH
Die TS 84 GmbH ist eine unternehmerisch ausgerichtete Beteiligungsgesellschaft, die sich auf den Erwerb und die Weiterentwicklung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert hat. Ziel ist es, bestehende Geschäftsmodelle nachhaltig zu stärken, Wachstumspotenziale zu erschließen und Unternehmen langfristig erfolgreich am Markt zu positionieren.

Die wirtschaftliche Lage bleibt für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland angespannt. Steigende Kosten, zurückhaltende Nachfrage und strukturelle Veränderungen in vielen Branchen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistisches Bundesamt wurden im Jahr 2025 rund 24.000 Unternehmensinsolvenzen registriert – etwa 10 % mehr als im Jahr 2024 und damit der höchste Stand seit 2014. Bereits 2024 hatte es mit rund 21.800 Insolvenzen einen deutlichen Anstieg von über 22 % gegenüber 2023 gegeben. Insgesamt waren im Jahr 2025 etwa 170.000 Arbeitsplätze von Unternehmensinsolvenzen betroffen, während sich die Forderungen der Gläubiger auf rund 47,9 Milliarden Euro beliefen. Statistisch bedeutet dies, dass in Deutschland im Durchschnitt etwa alle 20 Minuten ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. Diese Entwicklung verdeutlicht die zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Gerade für Geschäftsführer und Unternehmer ist es daher entscheidend, frühzeitig Risiken zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. Denn in vielen Fällen kann eine rechtzeitige Restrukturierung oder Sanierung eine Insolvenz noch vermeiden.

Dieser Beitrag zeigt, welche Ursachen aktuell besonders häufig zu Unternehmenskrisen führen, welche Warnsignale Unternehmer beachten sollten und welche rechtlichen Optionen bestehen.

Warum derzeit mehr Unternehmen in die Krise geraten

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Viele Unternehmen sehen sich gleichzeitig mit mehreren Herausforderungen konfrontiert:

  • steigende Energie- und Produktionskosten
  • höhere Zinsen und erschwerter Zugang zu Finanzierung
  • schwächere Nachfrage in einigen Branchen
  • zunehmende Bürokratie und regulatorische Anforderungen
  • Fachkräftemangel

Gerade KMU verfügen oft über geringere finanzielle Rücklagen als große Konzerne. Schon kurzfristige Liquiditätsprobleme können deshalb schnell zu einer ernsthaften Krise führen.

Besonders betroffen sind aktuell Branchen wie:

  • Bauwirtschaft
  • Automobilzulieferer
  • energieintensive Industrien

Typische Frühwarnsignale einer Unternehmenskrise

In vielen Fällen kündigt sich eine wirtschaftliche Schieflage bereits frühzeitig an. Unternehmer sollten insbesondere auf folgende Warnsignale achten:

  1. Liquiditätsengpässe
    Rechnungen können nur noch verspätet bezahlt werden oder Kreditlinien sind dauerhaft ausgeschöpft.
  2. Rückgang von Aufträgen oder Umsätzen
    Eine dauerhaft sinkende Nachfrage kann schnell zu strukturellen Problemen führen.
  3. Schwierigkeiten bei der Finanzierung
    Banken verlängern Kreditlinien nicht mehr oder verlangen zusätzliche Sicherheiten.
  4. Steigende Verbindlichkeiten
    Offene Lieferantenforderungen und Steuerverbindlichkeiten nehmen zu.
  5. Verlust von wichtigen Geschäftspartnern
    Der Ausfall eines Großkunden oder Lieferanten kann erhebliche Auswirkungen haben.

Wer diese Signale frühzeitig erkennt, hat deutlich bessere Chancen, eine nachhaltige Lösung zu entwickeln.

Wann eine Insolvenzantragspflicht besteht

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn bestimmte Insolvenzgründe vorliegen.

Die wichtigsten Insolvenzgründe sind:

Zahlungsunfähigkeit
Ein Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.

Überschuldung
Das Vermögen des Unternehmens deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und es besteht keine positive Fortführungsprognose.

Liegt einer dieser Gründe vor, muss der Insolvenzantrag grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden.

Eine verspätete Antragstellung kann erhebliche Konsequenzen haben, unter anderem:

  • persönliche Haftung des Geschäftsführers
  • strafrechtliche Risiken
  • Rückforderung von Zahlungen

Eine rechtzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend.

Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende eines Unternehmens

Viele Unternehmer verbinden mit einer Insolvenz zwangsläufig die Schließung ihres Unternehmens. Tatsächlich bietet das Insolvenzrecht jedoch auch verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung.

Je nach Situation kommen beispielsweise in Betracht:

  • Eigenverwaltung
    Das Unternehmen bleibt unter Leitung der bisherigen Geschäftsführung und wird unter Aufsicht eines Sachwalters saniert.
  • Schutzschirmverfahren
    Ein spezielles Sanierungsverfahren für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind.
  • Insolvenzplanverfahren
    Ein strukturierter Plan zur Restrukturierung von Verbindlichkeiten und zur Fortführung des Unternehmens.

Ziel dieser Instrumente ist es häufig, Arbeitsplätze zu sichern und das Unternehmen wirtschaftlich neu aufzustellen.

Frühzeitiges Handeln erhöht die Sanierungschancen

Ein häufiger Fehler vieler Unternehmer besteht darin, zu lange zu warten. Je früher eine Krise erkannt wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Frühzeitige Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Erstellung eines Liquiditätsplans
  • Gespräche mit Banken und Investoren
  • Restrukturierung von Kostenstrukturen
  • Prüfung rechtlicher Sanierungsoptionen

Eine professionelle rechtliche und wirtschaftliche Analyse kann dabei helfen, realistische Lösungswege zu entwickeln und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Fazit

Die wirtschaftlichen Herausforderungen für viele Unternehmen bleiben auch in den kommenden Jahren hoch. Gerade für KMU ist es daher wichtig, finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.

Eine Unternehmenskrise bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens – häufig bestehen noch Möglichkeiten zur Restrukturierung oder Sanierung. Entscheidend ist jedoch, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Beratung im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht

Befindet sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation oder möchten Sie frühzeitig mögliche Risiken prüfen lassen? Eine rechtzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Sanierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Geschäftsführer umfassend im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht – von der ersten Krisenanalyse über Sanierungsstrategien bis hin zur Begleitung von Insolvenzverfahren.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und entwickeln eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Unternehmen.

Dr. Erik Silcher

Wir freuen uns, Ihnen heute eine besondere Auszeichnung aus unserem Hause mitteilen zu dürfen:

Unser Inhaber Dr. Erik Silcher wurde zu Beginn des 23. Deutschen Insolvenzrechtstags im Rahmen der AGIS AWARDS Night am 18. März 2026 für den renommierten Titel „Eigenverwalter des Jahres 2025“ nominiert. Diese Ehrung würdigt seine herausragende Expertise und sein besonderes Engagement im Bereich der Eigenverwaltung sowie seine erfolgreiche Begleitung von Unternehmen durch komplexe Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren.

Die Auszeichnung unterstreicht unseren Anspruch, Unternehmen praxisnahe, lösungsorientierte und wirtschaftlich tragfähige Wege in herausfordernden Situationen aufzuzeigen. Gerade in der Eigenverwaltung zeigt sich, wie wichtig strategisches Denken, Erfahrung und Verhandlungsgeschick sind – Kompetenzen, die Herr Dr. Silcher seit vielen Jahren erfolgreich für unsere Mandanten einsetzt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Restrukturierung, Eigenverwaltung und Insolvenzverfahren jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei MSL Dr. Silcher

 

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