Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkeh
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Nach gängiger Praxis war in Baden-Württemberg bislang nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille zwingend von der Führerscheinstelle eine MPU anzuordnen. Diese Praxis ist in Folge der Urteile aufzuheben. Offen bleibt aber, ob zukünftig die Anordnung einer MPU ohne Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen ausgeschlossen ist, oder ob vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zusätzliche Auflagen erteilt werden können.
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M\S\L Dr. Silcher – Forum Mai 2017
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht