

Matthias Herrmann zeichnet sich in sämtlichen Insolvenzverfahren für die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, Haftungsansprüchen sowie Ansprüchen jeglicher Art verantwortlich. Daneben wirkt er in Sanierungsmandaten sowie insolvenzspezifischen und gesellschaftsrechtlichen Mandaten unterstützend mit.
Kurzbiografie
- Master im Wirtschaftsrecht
- Seit 12/2015 als Wirtschaftsjurist und Sachbearbeiter
Veröffentlichungen
Themen
- Insolvenzverwaltung
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Allgemeines Zivilrecht