Arbeitsrecht
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. So betreuen wir Unternehmen und Unternehmensgruppen bzw. deren Geschäftsführungen und Personalabteilungen in ihrem arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft von der Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Änderung von Vertragsinhalten bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir beraten bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.
Auf Arbeitnehmerseite sind wir umfassend für alle Gruppen von Arbeitnehmern und sonstigen Dienstnehmern einschließlich des Führungspersonals, wie GmbH-Geschäftsführern und Vorständen, tätig. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für ihre Mandanten vor allem gegen Abmahnungen oder Kündigungen zur Wehr und begleiten sie in allen Facetten von Kündigungsschutzklagen. Gleichermaßen selbstverständlich ist die Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen etwa auf Lohn, Gratifikationen und variablen Vergütungsbestandteilen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsabgeltung oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Arbeitnehmer beraten wir bei Aufhebungsverträgen.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht. Es regelt die betriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Darin ist vor allem geregelt, dass die Belegschaften Betriebsräte wählen und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen können. Durch diese Beteiligungsrechte sollen Schutz und Teilhabe der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers als Persönlichkeit sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung im Arbeitsverhältnis gewährleistet werden. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es noch das Sprecherausschussgesetz (SprAuG), in dem die betriebliche Mitbestimmung der leitenden Angestellten geregelt ist. Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer, die in solchen Unternehmen beschäftigt sind, welche gleichzeitig in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig werden, sind im Gesetz über europäische Betriebsräte (EBRG) geregelt.
Kündigungsschutzgesetz
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Bewahren Sie Ruhe, denn nicht jede Kündigung ist wirksam.
Als Arbeitnehmer sind Sie durch das Kündigungsschutzgesetz vor ordentlichen Kündigungen Ihres Arbeitgebers geschützt. Eine solche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie
begründet ist. Der Grund einer Kündigung kann gerichtlich voll überprüft werden.
Sie können sich also gegen die Kündigung wehren. Unter Umständen kann der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses rechtlich geltend gemacht werden, ggf. kann auch eine Abfindung ausgehandelt werden.
Entscheidend dafür ist allerdings, dass Sie gemäß § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Wenden Sie sich also schnellstmöglich an uns, falls Ihnen durch Ihren Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen wird und Sie sich dagegen wehren wollen. So können wir die Erfolgsaussichten früh einschätzen und mit Ihnen eine rechtliche Strategie erarbeiten.
Konfliktlösung, Prozesse und Schiedsverfahren
M\S\L Dr. Silcher vertritt Mandanten in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu Prozessen und nimmt die Interessen der Mandanten insoweit außergerichtlich und auch in Gerichts- und Schiedsverfahren wahr.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei in allen Phasen unseres Engagements mit dem Ziel angemessener und sachgerechter Konfliktlösung, selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung Ihrer Interessen.
Leistungsspektrum