Unsere familienrechtliche Kompetenz beginnt nicht erst im Trennungsverfahren, sondern umfasst auf Grund unserer Tätigkeit als Wirtschaftskanzlei auch die Betreuung von Mandanten mit Betriebsanteilen.
Insbesondere bei Familienunternehmen hat deren Fortbestand im Scheidungsfall erhebliche wirtschaftliche Bedeutung sowohl für die Betriebsinhaber als auch für das gesamte Unternehmen. Dies gilt es rechtzeitig, also bereits vor der Eheschließung, zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang sind zu beachten die Folgen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, möglicherweise sollte auch frühzeitig an ein Ehegattentestament gedacht werden.
Insbesondere im Trennungs- und Scheidungsfall besteht regelmäßig erheblicher Beratungsbedarf bezüglich folgender familienrechtlicher Probleme:
– Scheidungsvoraussetzungen
– Unterhaltsansprüche
– Sorgerecht
– Aufenthaltsbestimmungsrecht
– Versorgungsausgleich
– Zugewinnausgleich
Wenn Sie Fragen haben oder Beratungsbedarf besteht, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie gerne.