Das Zivilrecht (auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten. Dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Grundsätzlich gilt hierbei der Grundsatz der Privatautonomie. Diese stellt das Recht dar, seine privaten Rechtsverhältnisse innerhalb geregelter Grenzen nach eigener, freier Entscheidung zu gestalten. Schon bei der Formulierung von Verträgen kann es deshalb ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Zum Zivilrecht gehört außerdem ein weites Feld von Spezialgesetzen und Rechtsbereichen, wie zum Beispiel das im Alltag sehr relevante Kauf- und Werkvertragsrecht, das Mietrecht, das Schadensersatzrecht (bei im Vertrag und bei unerlaubter Handlung durch Dritte), das Bereicherungsrecht (Herausgabeansprüche), das Erbrecht, das Datenschutzrecht, das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht.
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher beraten Sie in allen Aspekten des Zivilrechts und stehen Ihnen mit ihrer professionellen Erfahrung zur Seite.
Familienrecht
Wir beraten Sie umfassend im Familienrecht
Das Familienrecht umfasst als Oberbegriff insbesondere Ehescheidungs-, Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsfälle.
Bei der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen und Problemstellungen gilt es, die jeweils passende Strategie zu entwickeln. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich, um das Optimum zu erzielen.
Insbesondere im Unterhaltsrecht wurde durch die 2008 in Kraft getretene Unterhaltsreform in vielen Bereichen die bisher übliche Rechtslage geändert und auf eine rechtlich andere Grundlage gestellt. Hierdurch eröffnen sich Chancen, jedoch auch neue Risiken.
Hier ist kompetente Beratung von Anfang an äußerst wichtig.
So bietet sich nunmehr in weitaus größerem Umfang die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche zeitlich zu begrenzen oder gar komplett wegfallen zu lassen. Auch lässt sich auf die bisherige Rangfolge der Unterhaltsberechtigten unter Umständen Einfluss nehmen, weshalb es zum Wegfall einer Unterhaltsverpflichtung kommen kann. Allerdings ist hierfür jeweils eine individuelle Prüfung des Einzelfalls Voraussetzung. Doch ist es auch aus Sicht des unterhaltsberechtigten Kindes nunmehr weitaus einfacher, zumindest den einem zustehenden Mindestunterhalt einzuklagen, sollte der unterhaltsverpflichtete Elternteil nicht zur Zahlung bereit sein.
Wir sind Ihnen gerne hierbei behilflich und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt mit uns auf!
Erbrecht
Wir beraten Sie zum Thema Erbrecht
In Deutschland werden jährlich etwa 100 Milliarden Euro an Vermögenswerten vererbt. Hierbei muss vor allem geklärt werden, wer Erbe werden soll oder wem welche sonstige erbrechtliche Ansprüche zustehen, wer pflichtteilsberechtigt ist und wie die Rechtsverhältnisse der Erben untereinander in einer Erbengemeinschaft sind.
Die Gestaltung der erbrechtlichen Nachfolge durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag bedarf rechtlicher und wirtschaftlicher Überlegungen. Die jeweiligen familiären Verhältnisse und die güterrechtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Risiken und Probleme aus Erbfolgen und erbrechtlichen Bestimmungen, die ein Erblasser nicht überblicken kann oder die sich durch mangelhafte, ungünstige oder unwissentlich fehlerhafte Regelungen für die Erben, die sonst Bedachten, den Ehegatten oder Kinder ergeben, sind groß. Gehen Sie kein Risiko ein. Lassen Sie Ihren Erben keine Probleme und Schwierigkeiten zurück, sondern treffen Sie sinnvolle und rechtlich eindeutige Regelungen aufgrund sachkundiger Beratung durch uns.
Wir gestalten für Sie aufgrund ganz persönlicher, diskreter und individueller Beratung und Besprechung alle Regelungen in Bezug auf erbrechtliche Fragen, insbesondere für Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erbverzichtsverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, Widerruferklärungen und Aufhebungsregelungen für solche Vereinbarungen und Bestimmungen.
Aber auch nach einem Erbfall sind wir für Sie da. Sowohl Erbauseinandersetzungen, Nachlassabwicklungen (auch als Testamentsvollstrecker), Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtniserfüllungen, wie auch die Lösung sonstiger Fragen bei einem Erbfall sind für uns Aufgabe und Ansporn, Sie umfassend zu beraten, zu vertreten und Ihre Rechte zu wahren.
Die erbschaftsteuerlichen Belange bleiben bei uns nicht außen vor. Die Fragen der Bindung an Verfügungen von Todes wegen wie auch die Folgen erbrechtlicher Bestimmungen bei einer Ehescheidung oder bei nichtehelichen Kindern beantworten wir gerne.
Vertragsrecht
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Dies bedeutet, Verträge zwischen Privatpersonen dürfen nach eigener, freier Entscheidung gestaltet werden. Daraus folgt aber auch, dass grundsätzlich bindend ist, was die Parteien vereinbart haben.
Es ist daher ratsam, bereits bei der Formulierung von Verträgen fachkundigen Rechtsbeistand einzubeziehen. Bei der Formulierung von
· Leasingverträgen
· Werkverträgen
· (Immobilien-)Kaufverträgen
· Darlehensverträgen
· Dienstverträgen
· Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist das Risiko groß, dass Sie sich durch fehlerhafte oder lückenhafte Vertragsformulierung einer Haftung aussetzen oder den Vertrag nicht zu den beabsichtigten Bedingungen abschließen.
Beugen Sie dem möglichst vor und wenden Sie sich an uns.
Sollten Sie sich in einem Vertragsverhältnis befinden, welches Sie so nicht eingehen wollten, werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben, oder wollen Sie Ansprüche aus Vertrag durchsetzen, stehen wir Ihnen natürlich auch als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Datenschutz
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung, welche innerhalb der Europäischen Union für einen Gleichlauf der datenschutzrechtlichen Statuten sorgt.
Dies schafft auf der einer Seite durch die Harmonisierung der Normen europaweit eine gewisse Rechtssicherheit und -klarheit. Auf der anderen Seite werden dem jeweiligen Verantwortlichen nunmehr rechtliche und auch technische Pflichten aufgebürdet, die zuvor allenfalls „stiefmütterlich“ behandelt worden sind.
Insbesondere die Einführung der Rechenschaftspflichten hat einen Dokumentationszwang mit sich gebracht, weil der Nachweis für die Einhaltung sämtlicher Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nunmehr beim Verantwortlichen liegt – ein böses Erwachen für viele datenschutzrechtlich Verantwortliche.
Egal, bei welchem Projekt; Sie sollten frühzeitig die datenschutzrechtlichen Aspekte abklären und in Ihre Planung einbeziehen. Wir helfen Ihnen gerne bei der bedarfsgerechten Umsetzung und Erfüllung dieser neuen europäischen Standards.