M\S\L Dr. Silcher berät auch in den folgenden rechtlichen Bereichen:
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- Medizin- und Pflegerecht
- Unfallschadenabwicklung
- Verwaltungsrecht
Wir bieten kompetente Beratung und übernehmen die Vertretung in Ihrem Interesse bundesweit und im Ausland. Unsere Fachanwälte werden in jedem Einzelfall mit Ihnen zusammen die optimale Rechtstrategie erarbeiten, um das jeweils bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Medizinrecht und Pflegerecht
Wir beraten Sie umfassend und kompetent im Medizin- und Pflegerecht
Die Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Medizin- und Gesundheitsrecht hat sich in den vergangenen Jahren, insbesondere zu den Anforderungen an die ärztlichen Aufklärungspflichten, die Sorgfaltspflichten bei Behandlungsfehlern, Dokumentationspflichten und Befunderhebungsmängeln ständig weiterentwickelt. Hier besteht daher regelmäßiger Beratungsbedarf.
Wenn Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen in folgenden medizin- und gesundheitsrechtlichen Bereichen zur Verfügung:
- Arzthaftungsrecht (Schmerzensgeld, Schadensersatz)
- Arztstrafrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Krankenhausrecht
- Vergütungsrecht und private Krankenversicherung
- Pflegerecht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Unfallschadenabwicklung
Ein Verkehrsunfall verursacht beim Betroffenen nicht nur eine erhebliche physische und psychische Belastung. Auch muss nun insbesondere mit der gegnerischen Versicherung eine erhebliche Abwicklung sachgerecht eingeleitet und verfolgt werden, um den eigen erlittenen Schaden schnellstmöglich wieder ausgeglichen zu bekommen bzw. sich unberechtigt ausgesetzten Ansprüchen Dritter zu erwehren.
Man denke exemplarisch nur an
- die materielle Schadensposition wie insbesondere des Fahrzeugschadens
- aber auch insoweit an die Schadensermittlungskosten, den Nutzungsentgang und Regulierungskosten, etc.
- sowie auch Ersatzansprüche bei Verletzungen, etc.
Um hier umfassend und sachgerecht seine Ansprüche verfolgen zu können bzw. sich unberechtigter Ansprüche zu erwehren, bedarf es einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung. Unsere beratenden Rechtsanwälte sind für unsere Mandanten umfassend tätig, um eine effektive und zielführende Problemlösung zu erreichen. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Ihrer Verfügung.
Verwaltungsrecht
Die Verwaltung als Teil der Exekutive wird gegenüber dem Bürger sowohl in direkter als auch in indirekter Weise tätig: direkt durch behördliche Entscheidungsformen wie dem klassischen Verwaltungsakt oder dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, aber auch indirekt durch die Setzung abstrakter Rechtsnormen auf Grundlage einer Rechtsverordnung oder Satzung. Die behördliche Entscheidung kann den Adressaten begünstigen oder aber belasten. Es besteht indes in jedem Fall für ihn die Gelegenheit angehört zu werden und Stellung zu beziehen. Wir prüfen und setzen Ihre individuellen Wünsche und Anliegen vor Behörden durch – seien es Anträge zur Erreichung positiver als auch Widersprüche gegen negative Entscheidungen. Auf diese Weise helfen wir Ihnen, im abstrakt anmutenden Behördendschungel und mit dem oftmals unverständlichen Behördendeutsch zurechtzukommen, mithin behördliche Entscheidungen zu erzielen, die Ihren individuellen Bedürfnissen angemessen entsprechen.