Ob Global Player oder mittelständisches Unternehmen: Für jeden Akteur in der freien Wirtschaft ist das sogenannte Unternehmensrecht wichtig. Dies beginnt bereits mit der Entscheidung, welches die geeignete Rechtsform für die intendierte wirtschaftliche Betätigung ist und umfasst Rechtsbereiche wie das Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht oder Kapitalmarktrecht.
Durch unser großes Team, bestehend aus Rechtsanwälten mit Spezialisierung auf verschiedene Rechtsgebiete und auch Steuerberatern, sind wir bei M\S\L Dr. Silcher in der Lage, komplexe Transaktionen mit dem nötigen Fachwissen in allen betroffenen Bereichen zu begleiten und durchzuführen.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater bei M\S\L Dr. Silcher beraten insbesondere auch in den folgenden gesellschaftsrechtlichen Bereichen im Gesellschaftsrecht, :
- M&A
- Vorstand Aufsichtsrat
- Gesellschaftsverträge
Wir bieten kompetente rechtliche Beratung bei einer Unternehmensgründung oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens (Nachfolge), Umstrukturierung oder Beendigung des Geschäftsbetriebes.
Unternehmenskauf
Unsere Experten beraten Sie umfassend zum Thema Unternehmenskauf
Beim Unternehmenskauf geht es regelmäßig um beträchtliche wirtschaftliche Werte. Dabei gilt es zahlreiche Fragen aus dem Bereich des Gesellschafts-, Zivil- sowie des Steuerrechts zu klären. Um hier vor bösen Überraschungen im Nachhinein geschützt zu sein, ist es in diesem Zusammenhang für alle Beteiligten wichtig, umfassend juristisch und fachlich fundiert beraten zu sein.
Bereits in der Planung des Unternehmenskaufs/-verkaufs gilt es mögliche zukünftige Probleme zu vermeiden. Durch eine gute Planung können zukünftige Haftungsprozesse vermieden werden, wodurch die Beteiligten letztendlich bares Geld und jede Menge Ärger sparen.
Wir unterstützen Sie sowohl beim Kauf/ Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal), als auch, wenn Sie das Unternehmen als Ganzes im Rahmen eines Asset Deals verkaufen wollen. Insbesondere bei einem Asset Deal ist größte Sorgfalt geboten, damit die einzelnen Rechtsgeschäfte, wie Übereignung der Mobilien/Immobilien, Abtretung der Forderungen sowie die Übernahme der Arbeitnehmer rechtlich einwandfrei abgewickelt werden.
Egal ob Einzelfirma, Personengesellschaft GmbH oder AG unser fachlich kompetentes Team unterstützt Sie bei der Planung sowie der Durchführung des Unternehmenskaufs und wir erstellen Ihnen die auf Ihre Situation zugeschnittenen Verträge. Wir können Sie als Verkäufer oder Käufer bei Ihrem Vorhaben unterstützen und Sie insbesondere vor Haftungsrisiken, ungewollten Verträgen und unnötigen Steuerzahlungen schützen.
Gesellschaftsverträge
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem die Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen festlegen.
Eine Überprüfung durch einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist insbesondere immer dann angebracht, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse ändern sollen oder geändert haben: So können im Laufe der Zeit neue Gesellschafter aufgenommen worden sein, die Gründungsgesellschafter haben geheiratet und Kinder bekommen, der Unternehmensgegenstand hat sich verändert usw.
Nicht zuletzt ist zu prüfen, ob sich die Rechtslage – sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Rechtsprechungsänderungen – geändert hat. Klauseln im bisherigen Gesellschaftsvertrag können auf einmal unwirksam oder mit erheblichen Nachteilen verbunden sein.
Wir übernehmen die Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrags und beraten Sie zu Fragen von Rechtsform bis Nachfolgeregelung.