Im Immobilien- und Baurecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite – effizient und rechtssicher. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Errichtung eines Gebäudes oder Bauwerkes, als auch bei der Bewirtschaftung im Rahmen des Immobilienkaufs oder der Vermietung/Anmietung.
Wir betreuen Sie umfassend beim Bau- und Architektenrecht und Mietrecht (Gewerbe/Wohnraum), insbesondere bei Fragen Baumängel, Grundstücksrecht, Kündigung von Mietverträgen.
Bau- und Architektenrecht
Erfahren Sie alles zum Thema Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht umfasst insbesondere für die Bauherrschaft und den Bauunternehmer das private und das öffentliche Baurecht, wie auch bezüglich den am Bau beteiligten Architekten und Ingenieuren Vergütungs- und Haftungsfragen.
Ein Bau besteht selten nur aus einer Aufgabe. Vielmehr arbeiten beim Bauen viele Gewerke zusammen. Werden dann die Erwartungen und Anforderungen nicht in hinreichender Weise erfüllt, schlägt die Stunde des Rechts. Unter diesem Schlagwort ist jedoch vordringlichster Hinweis, dass das geltende Recht zwar hilft, im Konfliktfall sein Recht zu bekommen; viel wichtiger ist jedoch die Funktion der vorsorgenden Konfliktminimierung. Aus diesem Grund sind alle am Bau beteiligten Personen gut beraten, sich neben der technischen Seite über die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig zu informieren. Dies gilt nicht nur für die Architektenschaft und Bauunternehmer, sondern auch für die private Bauherrschaft. In welcher Rolle auch immer Sie an einem Bauprojekt beteiligt sind: Informieren Sie sich frühzeitig darüber, was Ihre rechtlichen Pflichten sind, um möglichen Haftungsrisiken zu entgehen.
Dies bedeutet, dass auch schon vor Abschluss eines Vertrages, während der Bauzeit sowie nach der Abnahme eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung angezeigt ist. Unsere beratenden Rechtsanwälte sind für unsere Mandanten umfassend tätig, um eine effektive und zielführende Problemlösung zu erreichen. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.
Mietrecht (Gewerbe/Wohnraum)
Wir beraten Sie rund ums Thema Mietrecht.
Vom Mietrecht und insbesondere neben dem Gewerberaummietrecht von der Wohnraummiete ist ein Großteil der Bevölkerung unmittelbar betroffen. Die Mietwohnung stellt für den Mieter den Mittelpunkt seiner privaten Existenz dar, während für den gewerblichen Bereich der Firmensitz eine elementare Grundlage zur erfolgreichen Geschäftsführung erfüllt. Für den jeweils persönlich Betroffenen als auch nur allgemein an mietrechtlichen Fragen Interessierten ist das geltende Mietrecht hierunter zu einer nahezu undurchsichtigen und kaum noch zu handhabenden Materie geworden. Dies hängt weniger mit dem geltenden Recht zusammen als vielmehr mit der Rechtsanwendung. Zu berücksichtigen gilt hier insbesondere die stetige Fortschreibung des geltenden Rechts durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auf der anderen Seite die im Bereich des Wohnraummietrechts zuständigen erstinstanzlichen Amtsgerichte, wodurch es zu einer Fülle in ähnlich oder gleich gelagerten Fällen von divergierenden, sprich unterschiedlichenGerichtsentscheidungen kommt wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet.
Dies bedeutet, dass auch schon vor Abschluss eines Mietvertrages, während des Mietverhältnisses, sowie nach Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung angezeigt ist und es im Interesse beider Parteien liegt, solche Verträge so rechtssicher wie möglich zu gestalten.
Unsere beratenden Rechtsanwälte sind für unsere Mandanten umfassend tätig, um eine effektive und zielführende Problemlösung zu erreichen. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.