M\S\L Dr. Silcher expandiert weiter und eröffnet im Januar 2018 zusätzliche Standorte in Frankfurt am Main und Heidelberg.

Dr. Norman Häring kommt von hww hermann wienberg wilhelm. Die mittelständische und überregional tätige Kanzlei M\S\L Dr. Silcher eröffnet zum 01. Januar 2018 neue Standorte in Heidelberg und Frankfurt am Main. Für die Leitung der beiden neuen Standorte konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Norman Häring von hww hermann wienberg wilhelm gewonnen werden, der als Salary Partner einsteigt.

Die im Jahr 1994 gegründete Kanzlei M\S\L Dr. Silcher ist mit rund 50 Mitarbeitern eine der größten Kanzleien in der Region Heilbronn und ergänzt mit den Neugründungen ihre bestehenden Standorte in Heilbronn, Stuttgart und Tübingen. Durch die insolvenzrechtliche Ausrichtung werden insbesondere Unternehmen im Rahmen der Sanierung und Restrukturierung beraten, wobei der Schwerpunkt auf der Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Verbindung mit einem Insolvenzplan liegt. Seit der Einführung des ESUG im Jahre 2012 wurden über 100 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich begleitet.

Dr. Häring passt mit seiner überregionalen Ausrichtung als erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte mit Bestellungen als Insolvenzverwalter in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hervorragend zu unserer Kanzlei, so Kanzleigründer Dr. Erik Silcher.

Mit Herrn Dr. Häring werden wir sowohl unsere Insolvenzverwaltung als auch die insolvenznahe Sanierungsberatung weiter ausbauen können und sowohl den Insolvenzgerichten als auch unseren Mandanten weitere Präsenzen vor Ort bieten.

Gemeinsam mit Herrn Dr. Häring wird die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher neue Märkte erschließen und hierdurch ihre Marktvisibilität noch weiter steigern, blickt Dr. Silcher in die Zukunft.

M\S\L Dr. Silcher bietet nunmehr mit 20 Berufsträgern (davon neun Fachanwälten), drei Wirtschaftsjuristen und eine Steuerberaterin an fünf Standorten Insolvenzverwaltung, Sachwaltung, Eigenverwaltung und Sanierungsberatung an. Durch die in der Kanzlei tätigen Fachanwälte wird zudem eine problemlösungsorientierte Beratung in allen wirtschaftsstrafrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten angeboten.

Ich freue mich außerordentlich den Start und die weitere Entwicklung der beiden neuen Standorte begleiten und gestalten zu können, begründet Dr. Häring seine Wahl für M\S\L Dr. Silcher.

Der Beschluss des OLG Nürnberg – inzwischen durch den 6. Senat des BGH bestätigt – befasst sich mit der Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Zivilprozess. Erstmals erfolgte hierbei eine umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik in der einem Urteil vergleichbaren Begründungstiefe. Neben der überzeugenden Widerlegung der Gründe, die gegen eine Verwertbarkeit sprechen, wird eine einzelfallbezogene Interessenabwägung vorgenommen. Maßgeblich ist hierbei, dass ein – trotz Wahrheitspflicht – grob wahrheitswidriger Sachvortrag nicht widerlegbar wäre. Für die Abwägung des Einzelfalles wird auch die erhebliche Schadenshöhe von 15.000 € herangezogen, so wie der Umstand, dass das Gericht ohne Zulassung der Aufzeichnungen als Beweismittel gezwungen wäre seiner Entscheidung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde zu legen.

Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum Dezember 2017

Bernd Bressem

Rechtsanwalt

Der Beitrag legt die Anforderungen an Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, also an die Anfertigung von Lichtbildern und Fingerabdrücken des Beschuldigten, dar. Maßgeblich ist hierbei, dass bei Verfahrenseinstellung nach §§ 170 Abs. 2, 153 ff. StPO oder Freispruch nicht reflexartig an die Beschuldigteneigenschaft angeknüpft werden darf, da die Schwelle zur Beschuldigteneigenschaft relativ niedrig ist. Die Behörde hat bei ihrer Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes die verbliebenen Verdachtsmomente des Einzelfalls zu begründen und tatsächliche Anhaltspunkte für die Gefahr wiederholter Straffälligkeit darzutun.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum November 2017

Elisabeth Unger-Schnell

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht

Auch in diesem Jahr war die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher wieder beim „Stimme Firmenlauf“ mit drei Teams dabei, die von den nicht aktiven Teammitgliedern vom Götzenturm aus lautstark angefeuert und zu Höchstleistungen motiviert wurden.

Das gegen Herrn Gorza, der drei Tübinger Eisdielen betreibt, eingeleitete Ermittlungsverfahren bei der Kartellbehörde ist nun abgeschlossen. Mit deren Beschluss vom 30.06.2017 wurde das Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegen unseren Mandanten gemäß § 170 Absatz 2 StPO in Verbindung mit § 46 Absatz 1 OWiG eingestellt. Es wurde somit festgestellt, dass es bezüglich des Verdachtes einer unzulässigen Preisabsprache bereits am hinreichenden Tatverdacht fehlte.

Unser Mandant hat immer ein fehlerhaftes Verhalten bestritten und wurde nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er hat die Preiserhöhung mit der hohen Qualität seiner Eisprodukte, den gestiegenen Kosten sowie der erheblichen Vergrößerung der Eiskugeln begründet und freut sich nun, auch weiter höchste Qualität für seine Tübinger Kundinnen und Kunden anbieten zu können.

Sollten Sie Fragen haben, so dürfen wir Sie bitten, sich mit unseren sachbearbeitenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen.