Ermittlungsverfahren der Kartellbehörde abgeschlossen: Kein Tübinger Eis-Kartell

Das gegen Herrn Gorza, der drei Tübinger Eisdielen betreibt, eingeleitete Ermittlungsverfahren bei der Kartellbehörde ist nun abgeschlossen. Mit deren Beschluss vom 30.06.2017 wurde das Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegen unseren Mandanten gemäß § 170 Absatz 2 StPO in Verbindung mit § 46 Absatz 1 OWiG eingestellt. Es wurde somit festgestellt, dass es bezüglich des Verdachtes einer unzulässigen Preisabsprache bereits am hinreichenden Tatverdacht fehlte.

Unser Mandant hat immer ein fehlerhaftes Verhalten bestritten und wurde nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er hat die Preiserhöhung mit der hohen Qualität seiner Eisprodukte, den gestiegenen Kosten sowie der erheblichen Vergrößerung der Eiskugeln begründet und freut sich nun, auch weiter höchste Qualität für seine Tübinger Kundinnen und Kunden anbieten zu können.

Sollten Sie Fragen haben, so dürfen wir Sie bitten, sich mit unseren sachbearbeitenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen.