Sonnenbühl, 1. April 2021 — Zum 1. April 2021 hat das zuständige Amtsgericht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Walter Möck GmbH eröffnet und Herrn Dr. Alex Kulas zum Sachwalter bestellt. Unterstützt wird die Eigenverwaltung durch die Kanzlei MSL Dr. Silcher, die auf die rechtliche Beratung von Insolvenzplanverfahren in der Eigenverwaltung spezialisiert ist.

Die Walter Möck GmbH ist seit rund 50 Jahren ein etabliertes Unternehmen auf dem Gebiet der CNC Komplettbearbeitung, Herstellung von Sonderwerkzeugen, Baugruppen und Sondermaschinen mit eigenen Patenten. Die Unternehmenstätigkeit umfasst außerdem die hausinterne Entwicklung und Konstruktion von Sondermaschinen, einschließlich der mechanischen und elektrischen Montage.

Die Walter Möck GmbH beschäftigt 43 Mitarbeiter und 6 Auszubildende. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen noch einen Umsatz von ca. 9,2 MEUR. Die Corona-Pandemie hat zu einem Umsatzeinbruch geführt, woraufhin das Unternehmen im vergangenen Jahr einen Umsatz von 5,5 MEUR erzielt hat. Das Unternehmen verfügt über ein solides Geschäftsmodell und langfristige Beziehungen zu Kunden. Außerdem verfügt es über einen modernen CNC Maschinenpark und einer guten Auftragslage, da im Maschinenbau neue Sonderaufträge generiert werden konnten.

Die Kanzlei MSL Dr. Silcher übernimmt nicht nur die insolvenzrechtliche Beratung der Mandanten, sondern auch die Abwicklung der damit verbundenen weiteren Schritte, wie z. B. die Suche nach einem geeigneten Investor. Hier haben wir für die Walter Möck GmbH u. a. im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahren das Erstellen und Schalten einer Print-Anzeige in den Medien in die Wege geleitet.

Verkaufsanzeige Walter Möck GmbH

 

Im Sommer 2019 kauft ein 31-jähriger Mann ein Samuraischwert, eine Dekorationswaffe, in einem Laden in der Stuttgarter Königstraße und ersticht später am Tag in einer Auseinandersetzung seinen 36-jährigen Mitbewohner, einen Familienvater, vor den Augen seiner Tochter auf offener Straße am Stuttgarter Fasanenhof. Zeugen filmen die blutige Tat und teilen die Videos auf sozialen Netzwerken.

Der Prozess wegen Mordes gegen den Angeklagten Issa L. hat am 17. April 2020 vor dem Landgericht Stuttgart begonnen. Die Anklage lautet auf “Heimtückischen Mord”. Die Rechtsprechung besagt, dass Heimtücke dann vorliegt, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer zum Zeitpunkt der Tathandlung keinen Angriff auf Gesundheit oder Leben erwartet und deshalb in seinen Verteidigungsmöglichkeiten mindestens beschränkt ist.

Die Verteidiger Hans Steffan und Achim Wizemann werden argumentieren, dass es vor der Tat zwischen dem Angeklagten und dem Opfer zu einem Streit kam, bei dem Issa L. die Tatwaffe, das Samuraischwert, in der Hand hielt, sodass das Opfer nicht mehr arglos gewesen sein konnte und mit einem Angriff hätte rechnen müssen.
Ein Mordmerkmal läge dann nicht vor. Zudem wird von Bedeutung sein, ob der Angeklagte in seiner Einsicht oder Steuerungsfähigkeit in erheblicher Weise eingeschränkt war. In diesem Fall wäre statt einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem Maßregelvollzug zu erwarten.

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Remscheid, 14.02.2020: Die Unternehmen SONA BLW Präzisionsschmiede GmbH und die SONA AutoComp GmbH der Unternehmensgruppe SONA BLW werden restrukturiert. Die beiden Unternehmen haben am 27. Januar 2020 beim Amtsgericht Wuppertal die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Mit diesem Insolvenzantrag wurde gleichzeitig die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Das zuständige Amtsgericht hat mit Beschluss vom 30. Januar 2020 dem Antrag auf Eigenverwaltung entsprochen.

Um das Unternehmen langfristig neu zu positionieren und im Rahmen der Eigenverwaltung zu sanieren, hatte die Gesellschafterversammlung am 22. Januar 2020 den Automotive-Sanierungsspezialisten Dr. Andreas Stoltze zum Vorsitzenden der Geschäftsführung (CEO) der SONA BLW Gruppe ernannt. Unterstützt wird die Eigenverwaltung durch die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher, die auf die rechtliche Beratung von Insolvenzplanverfahren in der Eigenverwaltung spezialisiert ist.

„Mit der geplanten Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren schaffen wir für beide Unternehmen die Basis, sich den zukünftigen, wachsenden Anforderungen des Marktes nachhaltig erfolgreich zu stellen. Für unsere nationalen wie internationalen Kunden ist die SONA BLW Gruppe weiterhin zuverlässiger Qualitätspartner auf dem Sektor der Präzisionsumformung in der Automobilindustrie“, so der neue CEO Andreas Stoltze der SONA BLW Gruppe zu der bekannt gegebenen Sanierungsentscheidung.

Die Aufsicht des Eigenverwalters im Rahmen des Sanierungsverfahrens übernimmt der vom Gericht bestellte Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer der Kanzlei Görg, Wuppertal.

Die Belegschaft der beiden Unternehmen ist informiert. „Die Mitarbeiter haben diese wichtige unternehmerische Entscheidung positiv aufgenommen und tragen sie motiviert mit. Deshalb hoffen wir, dass unsere Geschäftspartner dieses Sanierungsverfahren ebenso unterstützen und der SONA BLW Gruppe weiterhin die Treue halten, damit das Traditionsunternehmen in eine neue erfolgreiche Zukunft starten kann.“, bekräftigt der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Norbert Römmelt.

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Am vergangenen Freitag hat vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes gegen den „Kirchardter Feuerteufel“ begonnen. Frau Rechtsanwältin Unger-Schnell verteidigt den Angeklagten. Im Mai hatte er in einer Nacht vier Feuer gelegt, wobei zwei Menschen leicht verletzt wurden.

Der 38-jährige Angeklagte hat im Mai diesen Jahres in einem Zeitraum von acht Stunden insgesamt vier Feuer gelegt: drei an Autos und eines an einem Schuppen, alle in Kirchardt. Es soll ein Sachschaden in Höhe von 570.000 Euro entstanden sein.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe sich aus Frust über seine Gesamtsituation betrunken und könne sich nicht mehr an die Tatnacht erinnern.

Er war erst einige Tage vorher als Saisonarbeiter von Polen nach Deutschland gekommen, um bei einer ortsansässigen Firma zu arbeiten. Menschen habe er nicht verletzen wollen. Trotzdem lautet die Anklage gegen den polnischen Staatsangehörigen auf versuchten Mord, da er bei seinen Brandstiftungen riskierte, dass die Flammen auf die angrenzen Wohnhäuser übergehen und die Bewohner lebensgefährlich verletzen könnten. Für den Prozess sind sechs Prozesstage am Landgericht Heilbronn angesetzt. Insgesamt sind zwei Sachverständige und 23 Zeugen geladen. Das Urteil soll noch dieses Jahr vor Weihnachten, am 18. Dezember, fallen.

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Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden Württemberg: Ein 21-Jähriger rast mit 160 Sachen durch die Stuttgarter Stadtmitte und verliert die Kontrolle über das Fahrzeug. Ein junges Paar wird dabei getötet. Heute fiel das Urteil: 5 Jahre Jugendhaft für Mert T.

Der Angeklagte hatte im März bei einem illegalen Autorennen durch die Stuttgart Innenstadt die Kontrolle über das Fahrzeug, einem gemieteten Jaguar F-Type mit 550 PS, verloren und war gegen einen stehenden Citroen Kleinwagen geprallt, dessen Insassen dabei ums Leben kamen. Am heutigen Tag wurde der junge Mann vom Landgericht wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig erklärt. Ursprünglich angeklagt war er wegen Mordes.

Seine Verteidiger, Markus Bessler und Hans Steffan, plädierten auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger forderten eine Jugendstrafe wegen Mordes, der dritte Nebenkläger forderte sogar eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenrecht. Die vorsitzende Richterin der 4. Großen Jugendkammer, Cornelie Eßlinger-Graf, verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Außerdem wird ihm nach Verbüßung seiner Haftstrafe sein Führerschein vier Jahre lang entzogen. Sie begründete ihr Urteil damit, dass man dem Angeklagten trotz der “hirnlosen Raserei” keinen Tötungsvorsatz nachweisen konnte, da er überzeugt gewesen sei, dem schnellen Fahrzeug gewachsen zu sein.

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  • Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
  • Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert
  • Rechtsanwalt Holger Blümle, Schultze & Braun, wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt
  • Kanzlei M\S\L Dr. Silcher unterstützt das Unternehmen bei der Restrukturierung

Pforzheim, 28.05.2018

Die Exklusiv-Hauben Gutmann GmbH möchte im Wege der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen Schritt für Schritt erneuern. Das Amtsgericht Pforzheim hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 28.05.2018 stattgegeben. Herr Rechtsanwalt Holger Blümle aus der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das Unternehmen eigenverantwortlich weiter. Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebs wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet. Die Löhne und Gehälter der 108 Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate mittels einer abgeschlossenen Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert.

Mit der Durchführung der Eigenverwaltung sowie durch Umstrukturierungsmaßnahmen, Kostensenkungsmaßnahmen und internen betrieblichen Maßnahmen wird die Exklusiv-Hauben Gutmann GmbH Schritt für Schritt in eine neue erfolgreiche Zukunft geführt werden.

Dies wird durch den neu bestellten Geschäftsführer Herrn Helmuth Rauscher unterstützt werden, welcher einschlägige Erfahrungen mit der Tätigkeit als CRO innehat. Er war als solcher bereits in zahlreichen Großverfahren eingesetzt und verfügt daher über einschlägige Kenntnisse im Hinblick auf die Fortführung von Unternehmen in Insolvenzverfahren. Herr Rauscher kann damit den geschäftsführenden Gesellschafter des Unternehmens, Herrn Manuel Fernandez-Salgado, maßgeblich bei der Fortführung des Unternehmens unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten unterstützen.

Vorrangiges Ziel des Unternehmens ist es, die bewährte Gutmann Qualität sicherzustellen.

Durch den Rückkauf des Unternehmens sowie durch die nunmehr eingeleitete Eigenverwaltung möchte die Schuldnerin ihr Unternehmen erneut auf Erfolgskurs bringen. Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, dass das Unternehmen durch die Entwicklung und Herstellung von qualitativ hochwertigen Dunstabzugshauben, welche auch auf die Erfüllung von individuellen Kundenwünschen in Einzelanfertigung abstellen sowie im Zusammenspiel mit einer ständigen innovativen Weiterentwicklung der Produkte, seine verdiente Marktposition wieder zurückgewinnen kann.

Gutmann ist durch die bereits anlaufenden Implementierungen neuer Maßnahmen, der Instrumente des Insolvenzplans sowie der Eigenverwaltung sehr gut für die Zukunft aufgestellt, so dass Chancen auf dem Markt bestmöglich genutzt werden können.

 

  • Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
  • Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert
  • Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Schultze & Braun, wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt
  • Kanzlei M\S\L Dr. Silcher unterstützt das Unternehmen bei der Restrukturierung

Ludwigsburg, 25.05.2018

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG möchte im Wege der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen Schritt für Schritt erneuern. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben. Dr. Dietmar Haffa, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das Unternehmen eigenverantwortlich weiter. Auf dem Weg zu einer Sanierung des Geschäftsbetriebes wird sie dabei von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher begleitet. Die Löhne und Gehälter der 34 Mitarbeiter sind für die kommenden drei Monate mittels einer angeschlossenen Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert. „Mit der Durchführung der Eigenverwaltung und der Umsetzung der bereits implementierten betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen kann die GENO eG Schritt für Schritt in die neue Zukunft geführt werden“, so der langjährige Prokurist und Innendienstleiter, der Anfang Mai des Jahres übergangsweise in die Position des Geschäftsführers der GENO eG berufen wurde.

Vorrangiges Ziel der Genossenschaft ist es, die Mitglieder dauerhaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Hierzu dient ein in Deutschland einmaliges Optionskaufmodell in Form des Wohnsparvertrages. Mithilfe der nunmehr eingeleiteten Eigenverwaltung möchte die Schuldnerin ihr Unternehmen auf neue Füße stellen. Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, dass im Kern geniale Konzept der alternativen kreditfreien Eigenheimrealisierung mit geänderten Rahmenbedingungen wieder auf die Erfolgspur bringen zu können.

Eine durch die ehemaligen Vorstände geprägte exzessive Ausgabenpolitik, verbunden mit einer extrem starken Fokussierung auf andere Geschäftsfelder unter deren Ägide, hatte dazu geführt, dass das Unternehmen sich in schwieriges Fahrwasser begeben hatte. Daraus resultierend führten massive Liquiditätsengpässe zu der jetzigen Krisensituation.

Der nunmehr seit Anfang Mai 2018 implementierte neue Vorstand und der GENO-erfahrene Prokurist sollen nun die Wende herbeiführen. Unterstützt werden sie von einem zeitnah neu zu bestellenden externen Geschäftsführer, der die verantwortlichen Funktionen dauerhaft fortführen wird.

Mithin nutzt die Geschäftsleitung des Unternehmens die Instrumente des Insolvenzplans sowie der Eigenverwaltung, um sich für die Zukunft neu aufzustellen.

M\S\L Dr. Silcher expandiert weiter und eröffnet im Januar 2018 zusätzliche Standorte in Frankfurt am Main und Heidelberg.

Dr. Norman Häring kommt von hww hermann wienberg wilhelm. Die mittelständische und überregional tätige Kanzlei M\S\L Dr. Silcher eröffnet zum 01. Januar 2018 neue Standorte in Heidelberg und Frankfurt am Main. Für die Leitung der beiden neuen Standorte konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Norman Häring von hww hermann wienberg wilhelm gewonnen werden, der als Salary Partner einsteigt.

Die im Jahr 1994 gegründete Kanzlei M\S\L Dr. Silcher ist mit rund 50 Mitarbeitern eine der größten Kanzleien in der Region Heilbronn und ergänzt mit den Neugründungen ihre bestehenden Standorte in Heilbronn, Stuttgart und Tübingen. Durch die insolvenzrechtliche Ausrichtung werden insbesondere Unternehmen im Rahmen der Sanierung und Restrukturierung beraten, wobei der Schwerpunkt auf der Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Verbindung mit einem Insolvenzplan liegt. Seit der Einführung des ESUG im Jahre 2012 wurden über 100 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfolgreich begleitet.

Dr. Häring passt mit seiner überregionalen Ausrichtung als erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte mit Bestellungen als Insolvenzverwalter in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hervorragend zu unserer Kanzlei, so Kanzleigründer Dr. Erik Silcher.

Mit Herrn Dr. Häring werden wir sowohl unsere Insolvenzverwaltung als auch die insolvenznahe Sanierungsberatung weiter ausbauen können und sowohl den Insolvenzgerichten als auch unseren Mandanten weitere Präsenzen vor Ort bieten.

Gemeinsam mit Herrn Dr. Häring wird die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher neue Märkte erschließen und hierdurch ihre Marktvisibilität noch weiter steigern, blickt Dr. Silcher in die Zukunft.

M\S\L Dr. Silcher bietet nunmehr mit 20 Berufsträgern (davon neun Fachanwälten), drei Wirtschaftsjuristen und eine Steuerberaterin an fünf Standorten Insolvenzverwaltung, Sachwaltung, Eigenverwaltung und Sanierungsberatung an. Durch die in der Kanzlei tätigen Fachanwälte wird zudem eine problemlösungsorientierte Beratung in allen wirtschaftsstrafrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten angeboten.

Ich freue mich außerordentlich den Start und die weitere Entwicklung der beiden neuen Standorte begleiten und gestalten zu können, begründet Dr. Häring seine Wahl für M\S\L Dr. Silcher.