Widerrufsrechte bei Abonnements durch Fernabsatzvertrag

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch sein Urteil vom 05.10.2023 (Az.: C-565/22) entschieden, dass Verbraucher nach der kostenlosen Testphase eines im Fernabsatz abgeschlossenen Abonnements lediglich ein einmaliges Widerrufsrecht innehaben, wenn sie ordnungsgemäß über die Kostenpflicht nach der Testphase aufgeklärt worden sind.

Im streitgegenständlichen Fall lag dem EuGH ein Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation aus Österreich und dem Unternehmen Sofatutor GmbH aus Deutschland vor, welche eine Internet-Lernplattform für Schüler(innen) betreibt. Hierbei wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Abonnementverträge (ABO) des Unternehmens in Frage gestellt. Nach Ablauf einer 30-tägigen kostenlosen Testphase wurde das ABO kostenpflichtig und die jeweilig bei Vertragsabschluss vereinbarte ABO-Laufzeit begann zu laufen. Bei deren Ablauf, ohne eine zuvor erfolgte Kündigung, wurde das ABO automatisch verlängert.

Hiergegen wendete sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI), da dieser die Meinung vertrat, dass Verbrauchern nicht nur ein einmaliges Widerrufsrecht innerhalb der kostenlosen Testphase zustehen sollte, sondern auch nochmals aufgrund der Umwandlung der Testphase in ein kostenpflichtiges ABO und dessen Verlängerung.

Der EuGH entschied, dass dem Verbraucher grundsätzlich kein erneutes Widerrufsrecht zusteht, wenn der Verbraucher beim Abschluss des Fernabsatzvertrages vom Unternehmen klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert worden ist, dass das ABO nach Ablauf der kostenlosen Testphase kostenpflichtig wird.

Dies begründete der EuGH damit, dass der Sinn des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen darin liege, dass der Verbraucher eine Bedenkzeit erhält, um die Waren oder Dienstleistungen hinreichend prüfen zu können. Dies wurde in der 30-tägigen kostenlosen Testphase ermöglicht, so dass kein Grund für eine nochmalige Widerspruchsmöglichkeit beim Übergang in das kostenpflichtige ABO notwendig sei. Falls der Verbraucher aber nicht ausreichend über die Kosten von dem Unternehmen informiert worden sein sollte, welche nach der kostenlosen Testphase anfallen, steht dem Verbraucher ein neuerliches Widerrufsrecht zu. Ebenso entsteht ein erneutes Widerrufsrecht für den Verbraucher,  wenn eine Umwandlung oder Verlängerung des ABOs zu einer Änderung der Vertragsbedingungen führen sollte.

Diese Entscheidung des EuGH trägt zur Rechtssicherheit bei und stärkt damit die Rechte der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen.

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Dr. Nicole Lederer

Dr. Nicole Lederer
Rechtsanwältin
Master of Comparative Law (M.C.L.)

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