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Stuttgarter Raser-Prozess

Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden Württemberg: Ein 21-Jähriger rast mit 160 Sachen durch die Stuttgarter Stadtmitte und verliert die Kontrolle über das Fahrzeug. Ein junges Paar wird dabei getötet. Heute fiel das Urteil: 5 Jahre Jugendhaft für Mert T.

Der Angeklagte hatte im März bei einem illegalen Autorennen durch die Stuttgart Innenstadt die Kontrolle über das Fahrzeug, einem gemieteten Jaguar F-Type mit 550 PS, verloren und war gegen einen stehenden Citroen Kleinwagen geprallt, dessen Insassen dabei ums Leben kamen. Am heutigen Tag wurde der junge Mann vom Landgericht wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig erklärt. Ursprünglich angeklagt war er wegen Mordes.

Seine Verteidiger, Markus Bessler und Hans Steffan, plädierten auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger forderten eine Jugendstrafe wegen Mordes, der dritte Nebenkläger forderte sogar eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenrecht. Die vorsitzende Richterin der 4. Großen Jugendkammer, Cornelie Eßlinger-Graf, verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Außerdem wird ihm nach Verbüßung seiner Haftstrafe sein Führerschein vier Jahre lang entzogen. Sie begründete ihr Urteil damit, dass man dem Angeklagten trotz der “hirnlosen Raserei” keinen Tötungsvorsatz nachweisen konnte, da er überzeugt gewesen sei, dem schnellen Fahrzeug gewachsen zu sein.

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