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Schwertmordprozess in Stuttgart

Im Sommer 2019 kauft ein 31-jähriger Mann ein Samuraischwert, eine Dekorationswaffe, in einem Laden in der Stuttgarter Königstraße und ersticht später am Tag in einer Auseinandersetzung seinen 36-jährigen Mitbewohner, einen Familienvater, vor den Augen seiner Tochter auf offener Straße am Stuttgarter Fasanenhof. Zeugen filmen die blutige Tat und teilen die Videos auf sozialen Netzwerken.

Der Prozess wegen Mordes gegen den Angeklagten Issa L. hat am 17. April 2020 vor dem Landgericht Stuttgart begonnen. Die Anklage lautet auf “Heimtückischen Mord”. Die Rechtsprechung besagt, dass Heimtücke dann vorliegt, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt. Arglos ist, wer zum Zeitpunkt der Tathandlung keinen Angriff auf Gesundheit oder Leben erwartet und deshalb in seinen Verteidigungsmöglichkeiten mindestens beschränkt ist.

Die Verteidiger Hans Steffan und Achim Wizemann werden argumentieren, dass es vor der Tat zwischen dem Angeklagten und dem Opfer zu einem Streit kam, bei dem Issa L. die Tatwaffe, das Samuraischwert, in der Hand hielt, sodass das Opfer nicht mehr arglos gewesen sein konnte und mit einem Angriff hätte rechnen müssen.
Ein Mordmerkmal läge dann nicht vor. Zudem wird von Bedeutung sein, ob der Angeklagte in seiner Einsicht oder Steuerungsfähigkeit in erheblicher Weise eingeschränkt war. In diesem Fall wäre statt einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem Maßregelvollzug zu erwarten.

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