Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße?
Wenn insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Bußgeldbescheid ergeht und dieser rechtskräftig wird, stellt sich möglicherweise für viele die Frage, ob man die darin festgesetzte Geldbuße auch bezahlen sollte oder ob beispielsweise wegen oftmals Geringfügigkeit des Betrages eine Vollstreckung unterbleibt.
Mit Rechtskraft der Entscheidung wird die festgesetzte Geldbuße fällig und kann vollstreckt werden.
Auf Antrag kann die Behörde Zahlungserleichterungen einräumen, u.a. Ratenzahlung.
Ansonsten wird versucht die Geldbuße einzutreiben, wenn eine Schonfrist abgelaufen ist, ohne dass ein Zahlungseingang verzeichnet werden konnte.