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Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte: Abrechnungsbetrug

Ein Arzt begeht dann einen Abrechnungsbetrug, wenn er die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder den Patienten getäuscht hat, indem er eine nicht oder nicht in diesem Umfang erbrachte Leistung abrechnet, um dadurch einen Vermögensvorteil zu erzielen. Voraussetzung für ein strafbares Handeln wäre jedoch, dass der Arzt vorsätzlich bezüglich sämtlicher Tatbestandsmerkmale sowie in Bereicherungsabsicht handelt. Wenn er somit davon ausgeht, dass er seine Leistung tatsächlich erbracht hat und von ihm abgerechnet werden darf, so fehlt es häufig hieran.

Zur Verfolgung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen haben die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände und der GKV-Spitzenverband gem. §§ 197 a SGB V, 47 a SGB XI, „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet. Deren Aufgabe besteht darin, Hinweisen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten.

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