M\S\L Dr. Silcher gehört zu den ersten Kanzleien in Deutschland, die Eigenverwaltungsverfahren beantragt und erfolgreich durchgeführt haben. Die erfolgreiche Durchführung zahlreicher Eigenverwaltungsverfahren ist die Kernkompetenz von M\S\L Dr. Silcher.
Wir beraten und betreuen Sie während des gesamten Zeitraums der Restrukturierung und Sanierung. Diese Beratung sollte bereits im Vorfeld der Antragstellung beginnen und über den Ablauf des Insolvenzverfahrens hinaus auch bestehen bleiben. Nur so können auch die vollen rechtlichen Möglichkeiten, die die Insolvenzordnung im Eigenverwaltungsverfahren mit Insolvenzplanverfahren bereitstellt, ausgeschöpft werden.
Was bedeutet Sanierung in Eigenverwaltung?
Die Insolvenz bedeutet nicht gleich das Aus eines Unternehmens. Sie kann auch eine Chance sein, den Betrieb wieder auf neue Füße zu stellen und damit zu sanieren. Mithilfe eines erfolgreichen Insolvenzplans kann das Insolvenzverfahren in kürzerer Zeit beendet werden.
Mit dem Instrument der Eigenverwaltung bietet der Gesetzgeber dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Insolvenz in eigener Regie unter Aufsicht eines Sachwalters durchzuführen. Der eigenverwaltende Schuldner bleibt somit weiterhin verfügungsbefugt.
Die Verbindung der Eigenverwaltung mit dem Insolvenzplanverfahren ist eine effektive Sanierungsmöglichkeit und eröffnet notleidenden Betrieben die Chance auf einen erfolgreichen Turnaround.
Was ist der Unterschied von Regelinsolvenz zu Eigenverwaltung?
Bei der Regelinsolvenz wird vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, auf den mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergeht. Im Rahmen der Eigenverwaltung geschieht dies nicht. Hier bleibt der Schuldner verwaltungs- und verfügungsbefugt. Das Insolvenzgericht bestellt lediglich einen Sachwalter, der die Aufsicht über den eigenverwaltenden Schuldner ausübt.
Wie läuft ein Eigenverwaltungsverfahren in groben Zügen ab?
Nach erfolgter Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und ein vorläufiger Sachwalter bestimmt werden. Dieser Verfahrensabschnitt wird vorläufiges Insolvenzverfahren genannt. Daran schließt sich die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens und Bestellung des Sachwalters durch das Insolvenzgericht an. Es findet in dieser Phase ein Berichts- und Prüfungstermin mit der ersten Gläubigerversammlung statt. Bei Abschluss des Verfahrens durch Insolvenzplan erfolgt ein zusätzlicher Abstimmungstermin. Bei erfolgreicher Planbestätigung kann das Insolvenzverfahren nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgehoben werden.
Die Verfahrensdauer insgesamt hängt sehr stark von dem jeweiligen Einzelfall und den Gegebenheiten während des Insolvenzverfahrens ab. Im Idealfall kann ein solches Verfahren in sechs bis acht Monaten zum Abschluss kommen.