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Knippschild und Sander melden Insolvenz an

Die Rintelner Autoteilezulieferer Knippschild und Sander haben am 22. November 2019 beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsführung, die für beide Unternehmen agiert, informierte darüber, dass beide Unternehmen erst einmal wie gewohnt weitergeführt würden. Bei Knippschild sind 76 Arbeitnehmer beschäftigt, bei der Firma Sander verrichten 40 Mitarbeiter ihre Arbeit. In den letzten Wochen war bereits auf Kurzarbeit umgestellt worden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter beider Unternehmen sind mittels einer Vorfinanzierung des diesen erst ab dem Tag der Insolvenzeröffnung zustehenden Insolvenzausfallgeldes gesichert. Laut einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Bückeburg wurde den Anträgen auch bereits in Form der Einleitung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens stattgegeben. Zur Überwachung des von der bisherigen Geschäftsleitung fortgeführten Geschäftsbetriebes wurde ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Anders als ein Insolvenzverwalter hat dieser eine Stellung nicht als Firmenleiter anstelle der alten Geschäftsführung, sondern vielmehr als Kontrollorgan, welches dafür Sorge trägt, dass den Gläubigern aus der Firmenfortführung keine Nachteile erwachsen.

Die 1966 gegründete Gustav Knippschild GmbH aus Rinteln ist spezialisiert auf die Herstellung montagefertiger großvolumiger Stahlbauteile für die Baumaschinenindustrie. Das Unternehmen arbeitet wirtschaftlich eng mit der Sander Maschinenbau GmbH & Co. KG zusammen.

Die Antragstellung werden seitens der Geschäftsführung mit vorhandenen Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund konjunkturbedingter Auftragsrückgänge begründet. Im Rahmen des Verfahrens soll mit Hilfe eines dazu eingerichteten Expertenteams Sanierungskonzept erarbeitet werden. Inhaltlich wird es darum gehen, vorhandene Betriebsabläufe einer strengen Prüfung zu unterziehen, um Verbesserungspotentiale aufzudecken und die notwendigen Schrittfolgen in Richtung einer betriebswirtschaftlichen Restrukturierung in Gang zu setzen.

Greifbare Krise in der Automobilindustrie

Beide Firmen sind als Autozulieferer von der aktuellen sich auf internationale Märkte erstreckende Krisensituation der Automobilbranche betroffen. Nachdem bereits die Daimler AG in rote Zahlen gerutscht ist, Ford mit Gewinneinbrüchen zu kämpfen hat, der Kurs der Tesla-Aktie in den Keller rast, ist mit dem Stellenabbau bei Bosch und mit den erst jüngst verkündeten Stellenstreichungen die Krise vertieft worden. Die Autobauer bekommen einfach ausgedrückt nicht mehr genügend Autos verkauft. Schon das erste Halbjahr 2019 lief nicht gut an, das zweite Halbjahr droht eine ähnlich schlecht, wenn nicht gar schlimmere Bilanz schreiben zu wollen. Bei Herstellern und Zulieferern stehen in Anbetracht der globalen Flaute jetzt Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Bei Volkswagen sollen bis zu 37.000, bei Nissan 10.000 und bei General Motors 9.500 abgebaut werden.

Branchenkenner sind sich einig. Die nicht zu leugnende Erfolgsgeschichte vieler deutscher Autobauer in der Vergangenheit kann nicht weiter den Blick auf die akuten Schwierigkeiten der Gegenwart verdecken. Die etablierten Automobilhersteller und -zulieferer müssen sich neu aufstellen, wenn sie auch in Zukunft am Markt einen Platz einnehmen möchten. Es genügt hier sicher nicht, darauf zu vertrauen, dass die von vielen Autobauern bereits in den Wandel zur Elektromobilität investierten Milliarden die Lösung aller Probleme sein wird. Man muss auch hinterfragen, ob die Kunden diesen Wandel mitmachen. Auch stellt sich die Frage, wie Politik und Automobilbranche beim Thema Wasserstoffinfrastruktur auf die Zukunftsprognosen der Experten vertrauen.

Insolvenz ist nicht gleich Aus des Unternehmens

Ein Verfahren in Eigenverwaltung ggf. gekoppelt mit einem Insolvenzplan kann sicherlich für einige der von der oben beschriebenen Krise betroffenen Unternehmen ein gangbarer Weg sein, um bei einer sich hoffentlich mittelfristig ergebenden Konjunkturerholung dann noch eine Rolle spielen zu können.

Liegt ein belastbares operatives Sanierungskonzept vor und kann dauerhaft die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Schuldnerunternehmens durch operative Restrukturierungsmaßnahmen wiederhergestellt werden, bietet die Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine Chance nicht nur für eine finanztechnische Sanierung, sondern vielmehr für eine – auch notwendige – betriebswirtschaftlichen Neuaufstellung des Unternehmens. Mit den Mitteln des Insolvenzausfallgeldes, der Rückholung von nach den Insolvenzgesetzen anfechtbaren Steuerzahlungen sowie dem Einfrieren von Altverbindlichkeiten wird die Liquidität erheblich positiv beeinflusst. Als Sanierungsalternative kommt vorliegend möglicherweise auch der Einstieg eines Investors in Betracht. Angesprochen damit ist die

sogenannte „übertragende Sanierung“ im Wege eines Asset Deals. In diesem Fall wird das gesamte Anlagevermögen sowie das aktive Umlaufvermögen von dem insolventen Unternehmen auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Das insolvente Unternehmen wird  nach der erfolgten Transaktion im Rahmen des Insolvenzverfahrens liquidiert und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Handelsregister gelöscht. Die Gläubiger erhalten auf die im Insolvenzverfahren angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote, die sich insbesondere aus dem Verkaufserlös im Rahmen des Asset Deals ergibt.

Die Kanzlei M \ S \ L Dr. Silcher hat seit Implementierung der „ESUG“-Regelungen bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung beraten.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen oder Bedarf an rechtlicher Beratung haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Robert M. Gillmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Insolvenzrecht

 

 

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