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Insolvenzplan im Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der GERRY WEBER International AG steht zur Abstimmung

In den Insolvenzverfahren Eigenverwaltung über das Vermögen der GERRY WEBER International AG (GWI) sowie der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) sind die von den Gesellschaften eingereichten Insolvenzpläne vom Amtsgericht Bielefeld zur Einsichtnahme durch die Gläubiger niedergelegt worden. Dies bedeutet, dass der jeweilige Insolvenzplan nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Gericht jetzt von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden kann. Nach entsprechend bejahend verlaufener Vorprüfung durch das Gericht hat dieses einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über die Insolvenzpläne auf den 18.09.2019 anberaumt.

Der Insolvenzplan der GWI bildet die Grundlage für die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe. Er beruht auf der Investmentvereinbarung, den die GWI am 15.07.2019 mit Zustimmung des Sachwalters, Herrn Rechtsanwalt Stefan Meyer von der Pluta Rechtsanwalt GmbH, mit von Robus Capital Management Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds geschlossen hat.

Der vorgelegte Insolvenzplan enthält breitgefächerte Optionen, um den zahlreichen und vielfältigen Bedürfnissen der im Verfahren beteiligten Gläubiger der Gesellschaften zu entsprechen.

„Ich bin überzeugt, dass dieser kreative und maßgeschneiderte Insolvenzplan den konkreten, durchaus differierenden Gläubigerinteressen von GERRY WEBER in optimaler Weise gerecht wird“, sagte der Sachwalter Stefan Meyer in einer offiziellen Mitteilung.

Für einen Teil der Gläubiger sei nach dem eingereichten Insolvenzplan gar eine Quote von mehr als 50 % möglich. Wie viel am Ende tatsächlich herauskommt, hängt auch davon ab, was das Unternehmen aus Halle in Westfalen für das zum Verkauf stehende riesige Logistikzentrum „Ravenna-Park“ und für die restlichen 12 % an Anteilen an der ehemaligen Tochter Hallhuber erzielt.

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