Widerrufsrecht der Verbraucher bei Onlinekauf durch EUGH-Urteil gestärkt
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.03.2019 (Az.: C-681/17) wurden aktuell die Rechte der Verbraucher bei Online-Käufen gestärkt. Laut EuGH soll das Widerrufsrecht für Verbraucher bei einem Online-Kauf nun auch für Matratzen gelten, falls deren Schutzfolie vom Verbraucher entfernt worden ist.
Der Hintergrund für diese richtungsweisende Entscheidung der obersten EU-Richter war ein Fall aus Deutschland.
Ein Verbraucher hatte bei einem Online-Unternehmen eine Matratze zu einem Preis von ca. € 1.100 über das Internet gekauft, welche mit einer Schutzfolie versehen geliefert worden war, die er in der Folgezeit entfernte. Nach kurzer Zeit entschloss er sich die Matratze wieder zurückzugeben und bat das Online-Unternehmen den diesbezüglichen Transport zu veranlassen. Da sich das Online-Unternehmen weigerte den Transport zu veranlassen, trug der Verbraucher die Transportkosten in Höhe von ca. € 100 selbst.