, ,

Small Planet Airlines stellt Insolvenzantrag

Ein Jahr nach der Pleite von Air Berlin ist nun die nächste Fluggesellschaft an der Reihe. Am 18.09.2018 hat die Small Planet Airlines GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Management begründet den Insolvenzantrag mit einer „angespannten finanziellen Situation durch die Ereignisse des laufenden Sommers“. Sich ereignende Verspätungen von Flügen setzten der Fluggesellschaft zuletzt derart zu, dass die Verantwortlichen sich zu diesem Schritt gezwungen sahen. Das Fluggastrechteportal EUflight geht davon aus, dass derzeit rund 20.000 Passagiere Entschädigungen gegen Small Planet Airlines geltend gemacht haben. „Die Gesellschaft will sich in Eigenregie sanieren und hat daher die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Ziel ist es, den Flugbetrieb der Airline auch langfristig aufrechtzuerhalten“, teilte Small Planet Airlines am Dienstagabend mit. Das Luftfahrbundesamt hat als Aufsichtsbehörde für die Luftfahrt laut Small Planet keine Einwände gegen die Fortsetzung des Flugbetriebs.

Small Planet zählt zu den kleineren Fluggesellschaften, die wie auch Germania Touristikverkehr anbietet. Das deutsche Unternehmen gehört zur litauischen Small Planet, die Jets und Bordpersonal an andere Airlines und Touristikunternehmen verchartert.

Wie zahlreiche andere Fluggesellschaften hatte auch Small Planet nach dem Aus von  Air Berlin die Hoffnung gehegt, sich ein Stück vom Kuchen der einst zweitgrößten deutschen Airline sichern zu können. Allerdings leidet Small Planet wie alle anderen Fluganbieter auch unter Verspätungen und Flugausfällen. Der Frust der Passagiere wurde zuletzt zusehends ausgeprägter. Sie müssen ihre Forderungen nun bei dem Sachwalter anmelden und haben grundsätzlich die wage Aussicht, lediglich eine geringe Quote auf ihre Entschädigungsforderung ausbezahlt zu bekommen.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es dem Unternehmen tatsächlich gelingt, sich über ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu sanieren. Beim Gelingen einer solchen Sanierung unter Insolvenzschutz könnten letztlich auch die Gläubiger mit einer höheren Auszahlungsquote profitieren.

Die Restrukturierung und Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird meist durch den Antrag auf Eigenverwaltung in die Wege geleitet. Um ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung jedoch erfolgreich und zügig durchzuführen, ist Vertrauen bei den Beteiligten, Eigenverwalter, Sachwalter, Gläubiger und dem Insolvenzgericht erforderlich. Liegt mithin ein belastbares operatives Sanierungskonzept vor und kann dauerhaft die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Schuldnerunternehmens durch operative Restrukturierungsmaßnahmen wiederhergestellt werden, bietet die Planinsolvenz in Eigenverwaltung eine Chance nicht nur für eine finanztechnische Sanierung, sondern vielmehr für eine – auch notwendige – betriebswirtschaftliche Neuaufstellung des Unternehmens.

Als Sanierungsalternative kommt vorliegend sicherlich auch der Einstieg eines Investors in Betracht. Angesprochen damit ist die sogenannte „übertragende Sanierung“ im Wege eines Asset Deals. In diesem Fall wird das gesamte Anlagevermögen sowie das aktive Umlaufvermögen von dem insolventen Unternehmen auf ein anderes Unternehmen übertragen. Das insolvente Unternehmen wird nach der erfolgten Transaktion im Rahmen des Insolvenzverfahrens liquidiert und nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Handelsregister gelöscht. Die Gläubiger erhalten auf die im Insolvenzverfahren angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote, die sich insbesondere aus dem Verkaufserlös im Rahmen des Asset Deals ergibt.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen oder Bedarf an rechtlicher Beratung haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Robert M. Gillmann

Rechtsanwalt, Associate attorney