Angriff auf Polizeibeamte

Ilshofen, 25.09.2018

Zwei Polizisten wurden von einem Ilshofener, der Drogen bei sich hatte, tätlich angegriffen. Einer der Polizisten wurde bei dem Angriff leicht verletzt, und es bestand die Gefahr einer Ansteckung mit Hepatitis C.

Der Angriff zusammen mit der Bedrohung und Beleidigung wurde von einem 32-jährigen Ilshofener verübt. Dieses Mal war neben dem tätlichen Angriff auch der unerlaubte Besitz von Marihuana im Spiel.

Der Vorfall ereignete sich am 15.Dezember 2017 in Ilshofen.

Der stark alkoholisierte Albert H. hat seine Frau massiv bedroht, diese hat daraufhin die Polizei angerufen. Nach dem Eintreffen der Polizei wurde Albert H. unter „massiver Gegenwehr“ von den Polizisten zu Boden gebracht und festgenommen.

Der Polizist W. wurde bei diesem Einsatz an der rechten Hand verletzt und von Blut überströmt. Wegen der ansteckenden Krankheit des Angeklagten (Hepatitis C) war die Gesundheit des Polizisten gefährdet. Der anschließende medizinische Test zeigte glücklicherweise keine Ansteckung mit Hepatitis C. Der Polizist W. war in diesem Prozess Nebenkläger.

Der Angeklagte Albert H. musste sich vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Die Verteidigung übernahm RA Elisabeth Unger-Schnell.

Trotz des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Vorgeschichte des Angeklagten ( er wurde bereits wegen mehrerer Delikte wie Diebstahl und Betrug belangt, in seiner Vergangenheit war auch mehrfach Heroin und Marihuana im Spiel, außerdem war er alkohol-abhängig) hat der Angeklagte nur acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro bekommen. Zusätzlich soll er ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zahlen.

Der Richter hat bei der Urteilsfindung die Umstände des Angeklagten (zwei Kinder, die Versöhnung mit seiner Frau und eine feste Anstellung) berücksichtigt.

Die professionelle Vertretung durch RA Elisabeth Unger-Schnell vor Gericht hat für den Angeklagten zu einem in Anbetracht der Umstände gnädigen Urteil beigetragen.