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Sicher bauen – Baumängel, Schadenersatz und Werklohnforderung

Ein Haus ist mehr als nur die Möglichkeit zu wohnen, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Es ist vielmehr ein Zuhause, das Behaglichkeit, Komfort und Sicherheit bietet und zum Lebensmittelpunkt wird. Dabei ist es egal, ob man das Haus gerade neu baut oder ein gekauftes Domizil nach eigenen Wünschen umbaut oder saniert. Wichtig ist, dass am Ende alles passt und die Arbeiten zur absoluten Zufriedenheit ausgeführt worden sind. Doch das ist leider nicht immer der Fall, wie häufig festzustellende Mängel an den Bauten belegen. Das ist für alle Beteiligten ein großes Ärgernis und lässt sich meistens nicht problemlos aus der Welt schaffen. Für eine umfassende juristische Beratung sorgt dann ein erfahrener Anwalt für Bau- und Architektenrecht. In Heilbronn ist ein solcher in einer renommierten Kanzlei tätig.

Schadenersatzanspruch geltend machen
Bauliche Mängel gibt es natürlich nicht nur an Privathäusern, sondern auch an großen Gebäuden, Hallen oder Industriebauten. Wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung. Je nachdem, wer als Kläger auftritt, geht es dabei um sehr unterschiedliche Bereiche. Wenn das Werk abgenommen wurde, stehen dem Auftraggeber der Bauarbeiten verschiedene Mängelgewährleistungsrechte zur Verfügung. Wenn der Auftraggeber nämlich feststellt, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden, kann er auch einen Vorschussanspruch für die zu erwartenden Mangelbeseitigungskosten für sich reklamieren. Besondere Beachtung ist jedoch erforderlich, wenn eine Abnahme des Werks noch aussteht. Hier kommt auch in Betracht das Auftragsverhältnis zu kündigen, wenn er es dem beauftragten Unternehmen nicht mehr zutraut, die Mängel zu beseitigen, weil dieses bereits bei vorherigen Nachbesserungsversuchen gescheitert ist.

Werklohnforderung
Es kann aber auch umgekehrt dazu kommen, dass die ausführende Firma den Auftraggeber verklagt, um beispielsweise die Zahlung des restlichen Werklohns einzufordern oder Materialkosten zu begleichen. Die Sicherung seiner Vorschussleistung ist dabei evident. Jeder Fall liegt dabei anders, denn so vielfältig die Art der Gebäude ist, so unterschiedlich sind auch die möglichen Mängellisten. Geregelt werden diese Fälle im Bau- und Architektenrecht, dem Fachgebiet von Anwalt Sascha Müller aus Heilbronn, der sich auch im Miet- und Immobilienrecht umfassend auskennt. Da es derzeit eine wahre Flut an fundamentalen Entscheidungen gibt, ist es wichtig, permanent auf dem neuesten juristischen Stand zu sein.

Persönliche Betreuung

Rechtsanwalt Sascha Müller gehört zur Anwaltskanzlei M\S\L Dr. Silcher und ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht sowie Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins. Die persönliche Beratung und Betreuung der Mandanten steht in der Kanzlei an vorderster Stelle, denn um erfolgreich tätig sein zu können, ist es wichtig, sich gut kennenzulernen. Wer baubezogene Mängel feststellt und den Rat des Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht benötigt, wird von der Kanzlei Dr. Silcher anwaltlich unterstützt, und das nicht nur in Heilbronn, sondern überregional. Eine qualifizierte juristische Beratung ist Voraussetzung, um die eigenen Ansprüche durchsetzen und fremde Ansprüche abwehren zu können.

Dank der persönlichen Betreuung entwickelt die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher für jeden Mandanten ein individuelles Konzept, sodass es zu einer optimalen Beratung kommt, die alle relevanten wirtschaftlichen Aspekte miteinbezieht.

Quelle: Focus-Online www.unternehmen.focus.de

Sascha Müller
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht