Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall – § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO – Ausnahmen – Rechtliche Würdigung
Als Folgebeitrag zu Juni 2017 werden in diesem Artikel Ausnahmen zu der Regel des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall dargestellt. Insbesondere wird auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Ratenzahlungen mit den Gläubigern hingewiesen. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung erfolgt eine Darstellung der Argumente gegen den Widerruf und wird im Ergebnis die mildere Sanktion der Kontrolle des Rechtsanwaltes durch einen Insolvenzverwalter befürwortet, die einen vergleichbaren Schutz der Mandanteninteressen bietet. Abschließend werden die praktischen Probleme der geltenden Gesetzeslage verdeutlicht, die insbesondere in den hohen Voraussetzungen einer Wiederzulassung liegen und daher eine frühzeitige Beratung durch einen Kollegen im Insolvenzrecht empfehlenswert sein lassen.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:
M\S\L Dr. Silcher – Forum Juli 2017
Rechtsanwältin