, ,

Die Europäische Insolvenzverordnung wird konterkariert

Ein Ausblick auf die Auswirkungen des Brexits auf das deutsche und internationale Insolvenzrecht

Die zunehmende Internationalisierung sowohl der Wirtschaftswelt als auch des Insolvenzrechts, einhergehend mit dem damit verbundenen Zusammentreffen verschiedener Rechtsordnungen, lässt die Beschäftigung mit den Auswirkungen eines Brexits, in welcher Form er auch immer kommen mag, auf das Insolvenzrecht aktueller denn je erscheinen. So ist etwa die in Insolvenz befindliche Fluggesellschaft Air Berlin in der englischen Rechtsform der Public Limited Company (PLC) organisiert.

 

Rechtsfolgen des Brexit

Der bisher als sanierungsfreundlich geschätzte Insolvenzstandort des Vereinigten Königreichs sowie die gerade erst grundlegend reformierte Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO – für alle ab dem 26.06.2017 eröffneten Insolvenzverfahren gilt die EuInsVO neue Fassung) werden durch den als Brexit bezeichneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gemäß Art. 50 EUV einer ersten Bewährungsprobe in Sachen Praktikabilität und Anwendbarkeit unterzogen.

Hier geht’s zur vollständigen Ausführung…..