Geht der Mordprozess Weitbrecht in die nächste Runde?

Möglicherweise erinnern Sie sich noch? Herr Thomas Weitbrecht sen. wurde am 17. Juni 2011 von Landgericht Ellwangen wegen Mordes in Tateinheit mit Anstiftung zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist seit dem 08. Februar 2012 rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die hiergegen eingelegte Revision als unbegründet verworfen hat.

Zusammen mit Herrn Thomas Weitbracht sen. wurden die Mitangeklagten Stefanie P. wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauchs widerstandunfähiger Personen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, Thomas W. wegen Mordes und gefährlicher Köperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten und Freddy R. wegen Mordes und Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Zwischenzeitlich konnten neue Tatsachen ermittelt werden, welche bei dem damaligen Ermittlungsverfahren und dem Strafprozess vor dem Landgericht Ellwangen unberücksichtigt blieben, da diese zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Die Entscheidung des Landgerichts Ellwangen hätte bei Kenntnisnahme und Berücksichtigung der neuen Tatsachen anders entschieden und insbesondere auch die Täterschaft des Herrn Thomas Weitbracht sen. differenziert bewerten müssen.

Somit liegen die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor. Die Kanzlei M\S\L Dr. Silcher hat vor wenigen Tagen beim Landgericht Ulm einen entsprechenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt mit dem Ziel der Herbeiführung der Freisprechung des Herrn Thomas Weitbracht sen., soweit er wegen Mordes zum Nachteil des Willi H. verurteilt wurde.

Nachdem sich die von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher in monatelanger Arbeit zusammengetragenen, neuen Tatsache teilweise auch aus neuen bzw. widerrufenen Aussagen der damaligen Mitangeklagten ergeben, werden dem Wiederaufnahmeantrag gute Aussichten eingeräumt.

In diesem konkreten Fall zeigt sich wieder einmal, dass ein Strafverfahren nicht mit dem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen ist, sondern vielmehr erst dann, wenn zugunsten des Verurteilten alle entlastenden Sachvorträge bis in das kleinste Detail aufgearbeitet und gewürdigt wurden.