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Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) – Leiharbeit – Zeitarbeit – Überlassungshöchstdauer – Equal Pay – Rechtsfolgen bei Verstößen – Übergangsregelung

Der Beitrag bespricht die am 01.04.2017 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Eingegangen wird hierbei auf die erlaubte Überlassungshöchstdauer ohne und mit Tarifvertrag. Ebenso werden die Regelungen vorgestellt, die zu einem Equal Pay von Festangestellten und Leiharbeitern führen sollen. Deren Anforderungen werden im Einzelnen dargetan. Schließlich wird auf die weiteren Pflichten von Entleiher und Verleiher im Rahmen von Leih- bzw. Zeitarbeit eingegangen. Insbesondere wird auf die Rechtsfolgen bei Verstößen eingegangen. Abschließend finden sich Hinweise für den Umgang mit bei Inkrafttreten bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der folgenden Datei:

M\S\L Dr. Silcher – Forum September 2017

 

Andreas Wolf

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht