Insolvenz von Sportvereinen

Wenn Sport zur Nebensache wird und Fußball seinen Rang als schönste Nebensache der Welt zu verlieren droht Sanierung durch Insolvenzplan. In jüngerer Vergangenheit war in den bundesweiten Medien immer wieder von Vereinen, insbesondere aus der Fußballbranche, die Rede, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren.

Hintergrund

Die Gründe hierfür sind mannigfaltig und eine Pauschalisierung verbietet sich daher. Die Tatsache, dass diese Problematik nicht neu ist, lässt sich dem Spiegel Artikel vom 09.04.2013 mit der Headline „Insolvente Sportclubs Tradition am Abgrund“ (Quelle: Birger Hamann, Insolvente Sportclubs Tradition am Abgrund; unter www.spiegel.de) entnehmen.

In der Eingangszeile heißt es hierzu wie folgt: „Alemannia Aachen, Kickers Offenbach, VfL Osnabrück: Mehrere Fußball-Traditionsclubs sind in die Schlagzeilen geraten, weil sie insolvent oder in großen finanziellen Schwierigkeiten sind. Auch der VfB Lübeck ist pleite – und muss nun von einem Bundesligisten gerettet werden.“ Wobei diesbezüglich gesagt werden muss, dass es sich um einen Artikel aus der Vergangenheit handelt, der aber dennoch nach wie vor der aktuellen Situation Rechnung trägt.

Es stellt sich nun mehr die Frage, weshalb Profivereine und zudem speziell Traditionsklubs, die naturgemäß über eine große Fangemeinde und demzufolge in der Regel auch über höhere Einnahmen verfügen, zunehmend in die Insolvenz geraten. Sicherlich dürfte jedem der Spruch „Tradition verpflichtet“ ein Begriff sein. Dieser werbewirksame Spruch wird gerne zur Bewerbung von besonderes traditionsreichen Unternehmen oder auch Sportvereinen bemüht. Hierdurch soll dem Außenstehenden signalisiert werden, dass man sich seitens der leitenden Gremien durch die lange Historie, der hieraus resultierenden Verantwortung durchaus bewusst und zudem darin bestrebt ist, dieser gerecht zu werden.

Gleichermaßen sind hiervon auch hohe Ausgaben umfasst, da jeden Traditionsverein eine erfolgreiche Vergangenheit verbindet, die nicht nur bei Nostalgikern nachschwingt und Sehnsüchte hervorruft. Hierdurch ergibt sich jedoch zwangsläufig die Gefahr, dass sowohl im Fanlager als auch in der Vereinsführung überzogene Erwartungen heraufbeschworen werden, die massive Investitionen in den Kader sowie die Infrastruktur nach sich ziehen. Der Erfolg soll geradezu erzwungen werden.

Gerne wird von Seiten eines Traditionsklubs bei einem Abstieg, beispielsweise in die 2. Bundesliga, der sofortige Wiederaufstieg als Ziel ausgegeben und entsprechende Investitionen getätigt, zumal dieser häufig auch von Investoren und der eigenen Fangemeinde geradezu erwartet wird. Dass dies jedoch ein durchaus schwieriges Unterfangen ist, zeigt ein Blick auf die derzeitigen Teilnehmer der zweiten Liga. Danach tummeln sich gegenwärtig Mannschaften wie der 1.FC Nürnberg und der 1.FC Kaiserslautern in besagter Liga, die nicht nur über eine erstklassige Infrastruktur, sondern auch über ein erstklassiges Fanlager verfügen. Wenn jedoch, der eigenen Zielsetzung und Planung zuwider, der sofortige Wiederaufstieg misslingen sollte, sinkt die eigene Ertragskraft aufgrund geringerer TV- und Werbeeinnahmen rapide. Insofern müssen die hohen Investitionen auch amortisiert werden, was jedoch in den seltensten Fällen gelingt.

Startet man unmittelbar nach dem Abstieg noch mit einem relativ hohen Etat in die nächstniedere Spielklasse, so muss dieser nach verpasstem Wiederaufstieg doch erheblich gekürzt werden. So schrieb der SWR am 14.05.2016 wie folgt über den damals drohenden Abstieg des VfB Stuttgart: „Ein Abstieg des VfB Stuttgart aus der Bundesliga verschlechtert die wirtschaftliche Situation des Vereins dramatisch. In nahezu allen Bereichen muss das Cannstatter Fußball-Unternehmen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Von einer heilsamen Wirkung, die sich viele Anhänger erhoffen, kann kaum die Rede sein. Finanziell wirft der Gang in die 2. Liga den Verein um Jahre zurück. In der aktuellen Bundesligasaison belief sich der Lizenzspieler-Etat der Schwaben auf rund 40 Millionen Euro. Im nächsten Jahr müssten die Club-Bosse diesen auf 20-25 Millionen Euro eindampfen.

In die gleiche Kerbe schlägt Bernd Reisig bezüglich der Aufstiegsregelung von der Regionalliga. „In einer solchen Liga, wo so viele Traditionsvereine sind, muss der Meister aufsteigen“, wetterte der Ex-Manager des FSV Frankfurt. „Das ist ein Systemproblem. Du machst die Vereine wirtschaftlich kaputt.“ Reisig sieht aber kein „hessisches, sondern ein Problem aller Traditionsvereine“ und sieht teilweise die Schuld bei den Vereinen selbst: „Man darf nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Die Vereine leben über ihre Verhältnisse. Auch sinken auf Dauer die Zuschauerzahlen, da nicht alle Anhänger fest mit dem Verein verwurzelt, sondern möglichst qualitativ hochwertige Gegner bestaunen möchten.“

Auch dies bestätigt unsere Vermutung, dass sich Anhänger von Traditionsvereinen nicht dauerhaft mit Spielen gegen vermeintliche „Underdogs“ zufriedengeben. Quelle: Transfermarkt.de vom 07.08.2017 www.transfermarkt.de Führt man sich die Entwicklung des Zuschauerschnitts des 1. FC Nürnberg (siehe oben) vor Augen, so wird deutlich, dass der Abstieg in die 2. Bundesliga den Rückgang des Zuschauerschnitts um ca. 10.000 Zuschauer herbeigeführt hat. Ein positives Beispiel stellt jedoch der VfB Stuttgart dar, bei dem der Abstieg eine Aufbruchstimmung erzeugt hat, die jedoch mit Sicherheit spätestens dann verebbt wäre, wenn der sportliche Erfolg ausgetreten wäre.

Insofern ist der Weg in die Insolvenz häufig aufgrund verschiedener Faktoren vorprogrammiert. Dies rührt nicht zuletzt daher, dass der sportliche und der finanzielle Erfolg eng miteinander verknüpft sind. Gerade durch Auf- oder Abstiege geraten Sportvereine – sei es im Fußball, oder in anderen Sportarten – in finanzielle Schwierigkeiten. Sponsoren kürzen bei Misserfolg ihre Gelder. Hinzu kommt, dass die Einnahmen aus Ticketverkaufs oder Mitgliederbeiträgen nicht mehr die geplanten Zahlen erreichen. Auch muss eine deutliche Kürzung der Fernsehgelder, wie am Beispiel des KSC sichtbar, statt 11,9 Millionen Euro bei Klassenerhalt, lediglich ca. 800.000 Euro, hingenommen werden. Viele Vereine leisten sich überdies nach Abstiegen völlig überteuerte Kader, um den sofortigen Wiederaufstieg vermeintlich zu garantieren und wagen finanzielle Kraftakte, um endlich die kaum zu refinanzierenden unterklassigen Ligen zu verlassen oder überheben sich mit erstligareifen Stadien.

Ein Beispiel hierfür aus der jüngeren Vergangenheit stellt der VfB Lübeck dar. Dem bereits erwähnten Spiegel Artikel lässt sich zur damaligen Situation folgendes entnehmen: „Ohne das Spiel gegen Hamburg wäre der VfB Lübeck nicht zu retten“, sagt Stefan Denkhaus von der Hamburger Kanzlei BRL. Er ist der Insolvenzverwalter des Regionalligisten und hat die Aufgabe, den Verein vor dem schlimmsten Szenario zu bewahren, der Auflösung. Insgesamt rund 450.000 Euro braucht der VfB, um den laufenden Spielbetrieb vom Jahresbeginn bis zum Saisonende sicherzustellen, die Gläubiger zu befriedigen und, um so in der kommenden Spielzeit in der fünftklassigen Schleswig-Holstein-Liga einen Neustart wagen zu können. Allein das Retterspiel soll mehr als 100.000 Euro einbringen. In dem vorgenannten Artikel werden darüber hinaus weitere Beispielfälle erwähnt:

Alemannia Aachen ist insolvent und steht sogar ohne Stadion da. Der in die dritte Liga abgestiegene Verein kann die jährliche Miete für die neue Arena in Höhe von 1,7 Millionen Euro nicht mehr aufbringen.

Der VfL Osnabrück konnte nur mit einem Millionendarlehen der Stadt vor der Pleite gerettet werden. Insgesamt belasten den Club rund 9 Millionen Euro Schulden.

Kickers Offenbach soll die hessische Landesregierung um eine Bürgschaft in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro gebeten haben, um die prekäre finanzielle Lage ein wenig entspannen zu können. Wie Aachen wurde der Club vom DFB wegen Verstößen gegen das wirtschaftliche Zulassungsverfahren mit einem Punktabzug bestraft.

Es stellt sich somit die Frage: Was hat die Vereinsführung bzw. die Geschäftsführung bei einer Gesellschaft bei dem Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten zu berücksichtigen und welche Möglichkeiten bieten sich dieser an?

Es ist wichtig, der Vereinsgeschäftsführung einen Verhaltensleitfaden an die Hand zu geben, um den sich aus einer Insolvenz ergebenden Schaden, oftmals fasst man diese fälschlicherweise als Niederlage auf, zu begrenzen und langfristig in einen Sieg umzuwandeln.

Dies kann man jedoch nur dann, wenn man weiß, wie man sich zu verhalten hat. Insbesondere der FC St. Pauli hat sich zum damaligen Zeitpunkt in beachtlicher Weise durch ein Freundschaftsspiel mit dem FC Bayern saniert. Dem voran ging eine Kampagne, die von dem Slogan „Weltpokalsiegerbesieger“ getragen wurde.

Bereits ein Jahr darauf folgte dennoch der Absturz in die Regionalliga. Das T-Shirt aber wurde zum Mega-Erfolg – und das zudem völlig ungeplant. „Man sieht ja auch an der ersten Auflage von 400 Stück, dass das nur als kleiner Spaß und nicht als Marketingidee gedacht war“, sagt Lüttmer beinahe entschuldigend. Bis Januar 2013 wurde das Weltpokalsiegerbesieger-Shirt mehr als 120.000 Mal verkauft. „Wenn man ganz ehrlich ist, hat dieses T-Shirt alles ausgelöst, was in diesem Verein merchandisingmäßig nach vorne ging. Das Aufblähen der Kundendateien legte den Grundstock für alles, was danach kam“, sagt Lüttmer.

Generell sollte man seitens der Vereinsführung bereits im Voraus eine Art Frühwarnsystem im Verein installieren, wie es auch bei dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstand einer AG, bei den ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen handelt es sich häufig um eine der beiden Rechtsformen, der Fall ist.

Falls eine Insolvenz jedoch unausweichlich feststeht, so stellt sich die Frage, ob eine Liquidation unter Neugründung oder eine Sanierung im Zuge der Eigenverwaltung unter Vorlage eines Insolvenzplanes angestrebt wird.

Das Insolvenzplanverfahren bietet den Vorteil, dass der Rechtsträger erhalten bleibt, was für Sportvereine eine hohe Bedeutung einnimmt, da an das Fortbestehen des Rechtsträgers auch die Lizenz des Verbandes für die Teilnahme am Spielbetrieb hängt. In einem Insolvenzplanverfahren können Vereine folglich ihre Lizenz für die laufende Spielzeit behalten und darüber hinaus sogar eine neue Lizenz für die kommende Saison beantragen.

Ein jüngeres Beispiel hierfür war der VfR Aalen, der sich durch die Insolvenz von 3,6 Millionen Euro Schulden, die den Verein noch aus der Vergangenheit belasten und die Zukunft des Klubs in Frage stellen, befreien wollte. Zudem drohte dem Verein eine Steuernachzahlung in Höhe von 500.000 Euro.

Zugute kam dem Verein eine Regelungsänderung in der DFB Spielordnung vom 1.Juli 2014. Noch vor drei Jahren hätte der VfR Aalen aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der laufenden Saison als erster Absteiger festgestanden. Nun wurde der Verein von der Ostalb gemäß der am 1. Juli 2014 geänderten DFB-Spielordnung lediglich mit einem Abzug von neun Punkten bestraft. Der hiergegen eingelegte Einspruch des VfR Aalen beim DFB-Präsidium wurde mittlerweile zurückgewiesen.

Trotz des Punkteabzuges stellt das Insolvenzplanverfahren+ eine formidable Alternative dar, wenn es gelingt, die Gläubiger hierfür zu begeistern.

So äußerte sich der Insolvenzverwalter des Vereins, Holger Leichtle, auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz wie folgt: „Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir heute von den Gläubigern die Zustimmung zum Insolvenzplan erhalten haben. Damit ist der Verein dem gemeinsamen Ziel, schuldenfrei neu starten zu können, ein großes Stück nähergekommen“. Die Gläubiger erhalten laut diesem Plan 1,6 Prozent ihrer Einlagen zurück und verzichten dafür auf alle ausstehenden Forderungen, wie der Kicker berichtet.

Obwohl der VfR Aalen keine Ausgliederung der Profiabteilung vorgenommen hat, konnte somit die Insolvenz des Gesamtvereins abgewendet werden.

Grundsätzlich ist eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung empfehlenswert. Der Verein kann so mit einem gewissen Anteil weiterhin an der Lizenzspielerabteilung beteiligt bleiben. Sollte die Lizenzspielerabteilung insolvent gehen, haftet beispielsweise nicht der Stammverein. Der Breitensport kann wie gewohnt fortgeführt werden. Dies wird am Beispiel der Alemannia Aachen deutlich. Der TSV Alemannia Aachen e.V. war durch den Insolvenzantrag nämlich nicht betroffen.

Zudem lässt sich durch den Verkauf von Unternehmensanteilen Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt beschaffen, wie erst kürzlich im Fall des VfB Stuttgart zu sehen war. Dies stellt insbesondere bei der Investorensuche ein wichtiges Faustpfand dar, denn generell möchte kein Investor Geld in einen eingetragenen Verein pumpen, bei dem die Mitglieder Stimmrechte ausüben.

Insbesondere am Beispiel des Einstiegs des Investors KKR bei Hertha BSC kann anschaulich nachvollzogen werden, wie die Insolvenztatbestände, drohende Zahlungsunfähigkeit und bilanzielle Überschuldung (zumindest temporär), quasi im „Doppelpack“ abgewendet werden können.

Rückblickend auf die Insolvenz des VfR Aalen wird deutlich, dass ein Insolvenzplanverfahren zur Vermeidung eines Zwangsabstieges unabdingbar ist. Zwar ist gemäß § 6 Abs. 6 der Spielordnung DFB bei Stellung des eigenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum letzten Spieltag einer Saison, wie im vorliegenden Fall geschehen, vorgesehen, dass dem Verein neun Punkte abgezogen werden, allerdings konnte dies, insbesondere unter Bezugnahme auf die entsprechende Tabellensituation, durchaus verkraftet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Fußballausschuss des WDFV.

Eine Sanierung über einen Insolvenzplan kann nur dann erfolgen, wenn die gegenwärtige wirtschaftliche Lage nach Außen offen kommuniziert wird. Geheimniskrämerei verbietet sich. Es gilt zwingend, Vertrauen zurück zu gewinnen, um insbesondere Gläubiger von einem teilweisen Forderungsverzicht oder gar Debt Equity Swap, bei einer Kapitalgesellschaft, sowie Sponsoren von der Bereitstellung eines „Invest“ für eine Insolvenzplanlösung überzeugen zu können.

Ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Sanierung durch ein Insolvenzplanverfahren stellt der SSV Ulm 1846 dar, der am 30.06.2014 einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellte. Bereits kurz nach Insolvenzantragstellung verkündete der Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle: „Ich denke, wir werden ein schlagkräftiges Team in die neue Saison schicken können – in jeder Hinsicht.“

„Wir leben wieder.“ Mit diesen drei Worten drückt Thomas Oelmayer, einer der drei Vorstände des SSV Ulm 1846 Fußball, die Lage des Vereins zum Ende des Jahres eins nach der Insolvenz aus. Auch dieses Beispiel zeigt, dass eine Insolvenz noch lange nicht das Ende der Fahnenstange ist.

Wichtig ist, dass rechtzeitig, möglichst noch bei Vorliegen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag gestellt und nicht verschleppt wird. Zudem muss klar und offen mit Sponsoren kommuniziert und Fehler aufgearbeitet werden. Auch eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung sollte in Betracht gezogen werden, da sonst die Gefahr bestünde, dass der Gesamtverein, falls dieser unmittelbar von der Insolvenz betroffen sein sollte, aufgelöst werden müsste. Wie bereits zuvor beschrieben und am Beispiel des VfB Stuttgart erwähnt, würde dieser Schritt auch die Investitionsfreudigkeit von potentiellen Sponsoren erhöhen, da dieser durch die an der Gesellschaft erworbenen Anteile zugleich über Stimmrechte verfügen würde.

Dass der SSV Ulm verstanden hat, worum es geht, zeigt auch die Tatsache, dass der Etat im Nachgang der Insolvenz erhöht werden konnte, wobei nur zehn Prozent dieser Summe aus Eintrittsgeldern stammen. Neun Zehntel bringt ein Sponsorenpool auf. Er besteht mittlerweile aus 109 Firmen aus Ulm und Umgebung.

Auch in diesem Fall konnte die Sanierung nur anhand eines Insolvenzplanes erfolgen. Dieser ist in jedem uns bekannten Insolvenzverfahren über das Vermögen von ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen eines Vereins zwingende Voraussetzung.

Am 12.05.2015 stimmten die Gläubiger des insolventen Fußball-Oberligisten SSV Ulm 1846 Fußball e.V. einstimmig einem Insolvenzplan, mit dessen Hilfe die Sanierung des Vereins in naher Zukunft erfolgreich beendet werden konnte, zu. Das Amtsgericht Ulm hatte den Insolvenzplan ebenfalls bestätigt. Gegen eine fixe Quote für die Gläubiger in Höhe von 12,5 Prozent ihrer festgestellten Forderungen, deutlich mehr als bei Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens zu erzielen gewesen wäre, die unmittelbar nach Annahme des Plans ausgezahlt werden konnten, verzichteten die Gläubiger auf ihre restlichen Forderungen.

Bei dem SSV Ulm handelt es sich wohlgemerkt um einen eingetragenen Verein. Umso bemerkenswerter und zugleich wichtiger war es, in diesem Fall eine Sanierung herbeizuführen, da sonst dessen gesamter Fortbestand gefährdet und eine Neugründung unter einem neuen Vereinsnamen, was auch sämtlichen anderen Abteilungen geschadet hätte, die logische und zwingende Konsequenz gewesen wäre.

Auch dieser Fall zeigt, dass ein Insolvenzplanverfahren eine zwingend anzudenkende Option ist.

Man sollte sich dessen bewusst sein, dass bei einer Insolvenz im Regelinsolvenzverfahren der Insolvenzverwalter neben die bereits bestehenden Vereinsorgane bzw. Geschäftsführungsorgane tritt und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übernimmt. Dies wäre jedoch, gerade im Fußballgeschäft, bei dem Kontakte zu Sponsoren, Beratern und Funktionären eine wesentliche Rolle spielen, ein nahezu unmögliches Unterfangen, da es ja auch insbesondere darum geht, eine schlagkräftige Mannschaft auf die Beine zu stellen. Ohne die nötigen Erfahrungen und die der Besonderheit der Branche geschuldeten Spezialkenntnisse, wäre dies jedoch ein hoffnungsloses Unterfangen.

Insoweit bietet sich die Eigenverwaltung als geeigneter Lösungsweg an. Bei einer Eigenverwaltung hat der sodann berufene Sachwalter lediglich eine Zustimmungsbefugnis für bestimmte Rechtsgeschäfte und übernimmt eine Art Überwachungsfunktion, wodurch zudem eine lange Einarbeitungszeit eines Insolvenzverwalters entfällt. Darüber hinaus sind die Verfahrenskosten bei einer Eigenverwaltung wesentlich niedriger, da ein Sachwalter nur 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters verlangen kann. Durch die Verringerung der Kosten wird sich auch die Auszahlungsquote für die Gläubiger erhöhen.

Gegenwärtig steht nach Alemannia Aachen in der Regionalliga West jetzt auch ein Traditionsklub aus der Südwest-Staffel vor dem finanziellen Knockout. Es handelt sich um den KSV Hessen Kassel. Die Befürchtung hat sich bewahrheitet, dass insbesondere die Regionalliga für viele Vereine, gerade für solche Vereine, die sich über einen längeren Zeitraum in höheren Gefilden aufhielten, offenbar kaum finanzierbar ist.

In Kickers Offenbach, Rot-Weiss Essen, dem Wuppertaler SV, dem SSV Ulm, dem FC Homburg oder Borussia Neunkirchen haben neben Aachen zahlreiche frühere Erstliga-Vereine bereits schon mal Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Auch der VfB Lübeck, der SSV Reutlingen, der FC Gütersloh, Rot-Weiss Ahlen, der Bonner SC, der FSV Zwickau oder der erste deutsche Meister VfB Leipzig (inzwischen wieder 1. FC LOK Leipzig) stehen auf dieser Liste.

Die Sportfreunde Siegen zogen sich sogar freiwillig in die Regionalliga zurück. Deren Vorstand Gerhard Bettermann teilte wie folgt mit: „Seit drei Spielzeiten gibt es eine Unterdeckung des Etats, die immer wieder nur durch privates Engagement von Gönnern geschlossen werden konnte. Die Leute können und wollen wir nicht immer wieder beknien. Man muss ehrlich sein und den Tatsachen ins Auge sehen – Siegen kann sich die Regionalliga nicht leisten.“

Die Eigenverwaltung stellt natürlich in gewisser Weise ein probates Mittel zu einer möglichen Unternehmenssanierung dar.

Auch Alemannia Aachen wurde bereits in der Vergangenheit durch einen Insolvenzplan saniert. Ermöglicht wurde dies durch den erklärten Verzicht der Gläubiger auf einen Großteil ihrer Ansprüche. Dabei hatten von etwa 10.500 Gläubigern lediglich 1.800 Gläubiger tatsächlich Forderungen in einer Gesamthöhe von 69 Millionen Euro angemeldet. Mehr als 8.000 Anleihe- und Kleingläubiger – darunter viele mit Ansprüchen aus ihrer Dauerkarte und ihrem Verzehrguthaben – haben ihre Ansprüche gar nicht erst angemeldet. „Sie haben damit die Sanierung ihrer Alemannia hervorragend unterstützt“, sagt der Insolvenzverwalter. Er kann laut Insolvenzplan den Gläubigern zum jetzigen Zeitpunkt je nach Gruppe eine Quote um 1 bis 25 Prozent auf ihre angemeldeten und berechtigten Ansprüche auszahlen. Diese Quote kann sich noch erhöhen, wenn verschiedene Haftungs- und Anfechtungsansprüche durchgesetzt wurden. „Dieses Geld kommt dann den Gläubigern zugute“, sagt Mönning.

Die Verantwortlichen der Alemannia Aachen GmbH hatten am 23. November 2012 beim zuständigen Amtsgericht in Aachen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Antrag wurde für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung formuliert. Das Gericht hatte diesen Antrag angenommen und daraufhin Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Eigenverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mönig, der wenige Tage nach Insolvenzantrag vom Aufsichtsrat der Alemannia zum Sanierungsgeschäftsführer berufen wurde.

Mönning und Mönig gelang es, den Spielbetrieb sieben Monate im vorläufigen Insolvenzverfahren aufrecht zu erhalten. Dies war zwingende Voraussetzung, um den damaligen Statuten des Deutschen Fußballbundes Rechnung zu tragen. Wäre dies nicht gelungen, hätte Alemannia Aachen nach dem damals geltenden Recht in den unteren Amateurligen neu beginnen müssen.

Letzten Endes gelang die Sanierung zum damaligen Zeitpunkt. Allerdings konnte sich die Situation nicht nachhaltig verbessern, so dass gegenwärtig erneut die Insolvenz droht. Diesbezüglich muss festgestellt werden, dass ein Insolvenzplanverfahren ohne ein tragfähiges Zukunftskonzept keinen gangbaren Weg darstellt. Auch sollte nicht verschwiegen werden, dass, falls es sich bei der Insolvenzschuldnerin um eine Kapitalgesellschaft handeln sollte, zwangsläufig haftungsrelevante und strafrechtliche Problemstellungen, wie z.B. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, Insolvenzverschleppung sowie Nichtabführung von Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträgen und Haftung für die Nichterfüllung steuerlicher Pflichten, entstehen.

Insofern muss darauf hingewiesen werden, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise jederzeit überwacht und spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, wobei dieser Zeitraum nicht ausgeschöpft werden darf, wenn ohnehin keine Chance auf eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit besteht, Insolvenzantrag gestellt wird.

Empfehlung:

Eine zu spät erfolgende Antragstellung würde nicht lediglich haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Vielmehr würde sich damit auch die Fortführung des Fußballvereines erschweren und insbesondere dringend benötigte Sponsoren von Investitionen bzw. einer Beibehaltung oder Ausweitung der bisherigen Partnerschaft abhalten.

Daher sollte bereits weit im Voraus und zwar bereits bei dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit eine kompetente und umfassende Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen wir Ihnen mit unserem Know-How und unserer Expertise zur Verfügung. Die hierdurch entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den bei nicht erfolgter Beratung und demzufolge fälschlichen Handlungsweisen herbeigeführten Haftungsbeträgen aber auch Konsequenzen für den Verein oder die Gesellschaft.

In einem eigenverwalteten Insolvenzplanverfahren begleiten wir Sie bis zur erfolgreichen Sanierung, wobei die bisherigen leitenden Organe weiter geschäftsführend tätig bleiben können. Gemeinsam werden in Abstimmung mit dem vom Gericht bestellten Sachwalter Wege gesucht, den Verein vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, ohne direkt ein Regelinsolvenzverfahren zu eröffnen. Hierzu bietet sich die vorläufige Eigenverwaltung an, die die nötige Zeit bietet, die künftige wirtschaftliche Entwicklung und Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu erörtern.

Insofern müssten in Abstimmung mit Verein, unserem Büro und der Sachwalterin, die ja auch die Interessen der Gläubiger vertritt, zunächst Maßnahmen getroffen werden, um den Spielbetrieb zu sichern. Dazu gehöre in einem der ersten Schritte auch, dass die Finanzmittel aufgetrieben werden, um die nun fälligen Gehälter der Spieler und Trainer zahlen zu können. Dann geht es weiter darum, neue Sponsorengelder zu akquirieren, um finanziell die Saison stemmen zu können.

Hat man als Verein eine sorgenfreie Saison gespielt und kann den Abzug von 9 Punkten problemlos verkraften, dann sollte der Insolvenzantrag noch vor dem Ablauf des 30.06. des jeweiligen Jahres gestellt werden. Dann würde ein Abzug von neun Punkten noch für die laufende Spielzeit wirksam und nicht schon für die nächste. Bis zum 30. Juni müsste dann die Planung für die kommende Saison abgeschlossen sein.

Auch sollte nicht bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zugewartet werden, da dies nicht nur für ein negatives Image, sondern auch für einen Vertrauensverlust sorgt.

Insbesondere durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) wurde durch den Gesetzgeber ein wirkungsvolles Sanierungsinstrument geschaffen, welches es nunmehr zu nutzen gilt.

Aufgrund unserer langjährigen, in dieser sehr spezifischen Materie gesammelten, Erfahrungen sehen wir uns geradezu dafür prädestiniert, Ihnen unter die Arme zu greifen und gemeinsam mit Ihnen diese schwierige Zeit durchzustehen und zu einem positiven Ende zu bringen.