Staatsanwalt fordert über sieben Jahre Haft für 77-Jährigen

Plädoyers im Holzstapel-Prozess: Versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung? Ein Streit von Grundstücksnachbarn in Kirchardt-Bockschaft eskalierte.

Wie der jahrelange Streit über ein gemeinsames Grundstück in einer Gewaltexplosion enden kann, zeigt der sogenannte Holzstapel-Fall vor dem Heilbronner Landgericht.

Staatsanwalt Markus Pröbstle forderte am Dienstag in seinem Plädoyer sieben Jahre und vier Monate Haft für den 77-jährigen Angeklagten − wegen versuchten Mordes. Im April habe der 69-Jährige den 77-Jährigen in Kirchardt-Bockschaft aufgesucht und aufgefordert, einen Holzstapel auf dem gemeinsamen Grundstück neben dem Haus des Angeklagten wegzuräumen. Der 69-Jährige habe angekündigt, dass er das Feuerholz selbst mit einem Schlepper wegräumen werde, wenn der Angeklagte der Aufforderung nicht nachkomme. Als der 69-Jährige dann tatsächlich mit dem Schlepper anfuhr, habe der 77-Jährige ihm mit einem Tischbein, an dessen Ende eine Schraube abstand, zwei Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen. „Er lebt heute nur noch, weil die Nachbarin eingriff.“

Tod billigend in Kauf genommen

Der Angeklagte habe mit den Schlägen den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, so der Staatsanwalt. „Wer zwei Mal mit so einem Instrument so draufhaut, muss davon ausgehen, dass der Tod eintritt.“ Als Mordmerkmal nannte Pröbstle „Heimtücke“. Der 77-Jährige habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Die Rechtsmedizinerin habe keine Abwehrbewegungen des Opfers feststellen können. Der Staatsanwalt sprach auch ein Schreiben des Bockschafter Ortsvorstehers bzw. Ortschaftsrats an, in dem „sollte einseitig Stimmung gemacht werden“ − gegen das Opfer, das „latent als Unruhestifter dargestellt wird. Doch vor dem Gesetz sind alle gleich.“

Opferanwältin Elisabeth Unger-Schnell von der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher in Heilbronn forderte ebenfalls sieben Jahre und vier Monate Haft. Sie habe noch nie eine Hauptverhandlung erlebt, in der so massiv Stimmung gegen das Opfer gemacht werde. Unger-Schnell zitierte nur einen Satz aus den Reihen der Zuhörer im Gerichtssaal, die meisten aus Bockschaft: „Der simuliert“, sei über ihren Mandanten gesagt worden, der noch heute an den Folgen der Attacke schwer zu leiden habe.

Verteidigerin Birgit Uhl beantragte vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie erkannte weder Tötungsvorsatz noch Heimtücke. „Die Tat passt nicht zu meinem Mandanten.“ Er sei nicht vorbestraft, der Streit sei stets verbal geblieben. Man dürfe nicht vergessen, dass der 69-Jährige den 77-Jährigen aufgesucht und provoziert habe. „Es war eine spontane Tat, kein böser Wille, mein Mandant hat Rot gesehen. Er wollte nicht töten“

Quelle: Heilbronner Stimme vom 08.08.2017 von Helmut Buchholz www.stimme.de

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