Wirecard-Anleger können auf Schadenersatz hoffen: Gravierende Zweifel an der Entscheidung der ersten Instanz

Mit der Begründung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY) habe fehlerhafte Bilanzen des ehemaligen Dax-Konzerns Wirecard AG über mehrere Jahre hinweg ohne ordnungsgemäße Prüfung der Geschäftsunterlagen testiert, nahmen mehrere Anleger der genannten Schuldnerin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor dem Landgericht München I auf Schadenersatz in Anspruch. Hierbei beriefen sich die Aktionäre auf die Tatsache, dass diesen bei pflichtgemäßer Prüfung der Wirecard AG durch die Beklagte, bei Kursverfall kein Schaden entstanden wäre, da der Kauf von Aktien mit Kenntnis über die manipulierten Jahresabschlüsse niemals stattgefunden hätte.

Nach erstinstanzlicher Einschätzung des Landgerichts München wurden Klagen auf Schadenersatz gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Die Begründung der Abweisung beruhte auf dem Fehlen eines „ursächlichen“ Zusammenhangs der ungeprüften EY-Testate und dem Schaden in Form von Verlusten der Anleger.

Mit aktueller Entscheidung des OLG München vom 20.12.2021 wird dem Landgericht nun vorgeworfen, es habe sich nicht hinreichend mit dem Sachverhalt befasst während es ihm gleichzeitig an „geeigneter“ Sachkunde fehle diesen bezüglich der erhobenen Vorwürfe eines Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG gegen EY entsprechend beurteilen zu können.  Insbesondere eine vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung hätte seitens der ersten Instanz genauer geprüft werden müssen.

Vor dem Hintergrund, dass eine frühere Verweigerung des Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen früheren Insolvenzantrag der Schuldnerin zur Folge gehabt hätte und dem OLG zufolge demnach bei „gesundem Menschenverstand“ Aktienkäufe in vorliegendem Ausmaß niemals stattgefunden hätten, ergibt sich nun ein Hoffnungsschimmer für frustrierte Anleger. Letztlich könnten die Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY somit möglicherweise doch in Haftung genommen werden.

Wir setzen uns dafür ein, individuelle Ansprüche von Anlegern gegen den ehemaligen Dax-Konzern Wirecard AG durchzusetzen.

Fühlen Sie sich betroffen und zählen zu einem der zahlreichen Verlustträger, so zögern Sie nicht weiter und sprechen Sie uns darauf an. Wir helfen Ihnen gerne, ihre rechtliche Situation zu prüfen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf ihr Recht auch zu bekommen.

Dr. jur. Erik Silcher

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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