Rückforderung der Corona-Soforthilfen sorgt für neue wirtschaftliche Sorgen und Existenzängste

Als es im März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie zu einem bundesweiten Lockdown kam, von welchem vor allem viele Solo-Selbständige und Kleinunternehmer schwer getroffen wurden, wurde durch den Staat eine schnelle Hilfe versprochen und in Form von Soforthilfen auf Antrag an Betroffene ausbezahlt. Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern konnten einen Betrag von maximal 9.000 €, mit bis zu 10 Beschäftigten von maximal 15.000 € beantragen. Allein in Baden-Württemberg wurden ca. 2,1 Milliarden EUR ausbezahlt. Dabei wurde teilweise kommuniziert, dass es sich um direkte Zuschüsse handle, welche nicht zurückzuzahlen seien.

Nunmehr werden die Unternehmen im Rahmen der Überprüfung der ausgezahlten Soforthilfen dazu aufgefordert, zusätzliche Angaben zu ihren Einnahmen und Ausgaben im Bemessungszeitraum zu erteilen. Hierbei wird überprüft, ob ggf. ein Rückzahlungsbedarf besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ausgefallen ist als noch bei Antragstellung prognostiziert oder die weiteren Antragsvoraussetzungen nicht (vollständig) vorliegen.

Für viele Betroffene kommt eine Rückforderung völlig überraschend, da es bei Antragstellung anders kommuniziert worden sei. Oftmals wurde mitgeteilt, dass die Zuschüsse zwar als Einnahmen zu versteuern seien, eine Rückzahlung jedoch nicht notwendig werden würde. Auch kam es zu Abweichungen in den kommunizierten Bedingungen. So seien einige Betroffene davon ausgegangen, die Soforthilfen auch für den allgemeinen Lebensunterhalt heranziehen zu können. Erst jetzt erfahren sie, dass dies nicht zutreffend ist und auf dieser Grundlage verwendete Gelder zu erstatten sind.

Viele Selbständige und Unternehmen haben die Soforthilfen jedoch längst aufgebraucht und sind zudem durch die anhaltende Pandemie und die derzeit vorherrschende Angst vor einem weiteren Lockdown weiterhin stark gebeutelt. Eine Rückzahlung der Soforthilfen könnte nun das wirtschaftliche Aus bedeuten. Aus diesem Grund sind bereits viele Klagen gegen die Praxis der Rückzahlungen eingegangen.

Gerne beraten wir auch Sie, sollten Sie sich mit einem solchen Rückforderungsbescheid konfrontiert sehen, und überprüfen Ihre Möglichkeiten, sich hiergegen zur Wehr zu setzen sowie Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Hinck

Wirtschaftsjuristin, LL.M.

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