Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – Die aktuelle wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie

neben den wenigen Unternehmen, die im Ergebnis sogar von der Corona-Pandemie profitieren, wie bspw. Online- und Versandhandel, steckt eine Vielzahl von Unternehmen in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich teilweise bereits schon vor der Pandemie bemerkbar gemacht haben. Die staatlichen Hilfspakete und Subventionen haben zwar ihre Aufgabe erfüllt und Insolvenzen zunächst vermieden, eine bei Unternehmen bereits vorhandene materielle Insolvenzreife jedoch oft nicht bzw. nicht nachhaltig überwunden.

Zur Abmilderung der Folgen der Pandemie wurden im März 2020 zivil-, insolvenz- und strafverfahrensrechtliche Änderungen beschlossen. Hierdurch wurde im Ergebnis ein Rechtsrahmen geschaffen, der es „kranken“ Unternehmen ermöglicht länger am Markt teilnehmen zu können.

Während im Hochkonjunkturjahr 2019 noch rund 18.830 Unternehmensinsolvenzen verzeichnet wurden, nahm die Anzahl im Corona-Krisen-Jahr 2020 um 13,4% auf 16.300 ab[1]. Dies stellt den niedrigsten Stand an Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der InsO im Jahre 1999 dar und täuscht leider über die tatsächliche wirtschaftliche Not vieler Unternehmen hinweg.

Ein weiterer maßgeblicher Grund für die bislang ausgebliebene Insolvenzwelle ist, neben den staatlichen Finanzhilfen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen. Diese Maßnahmen haben jedoch nur dazu beigetragen, einen Rückstau an Insolvenzen zu bilden, welcher sich zwangsläufig früher oder später auflösen wird. Sind Unternehmen im Moment aufgrund der staatlichen Hilfen noch aktiv, so bedeutet dies nicht, dass sie in Zukunft auch wirtschaftlich überlebensfähig sind.

Eine Fortführung solcher Unternehmen führt zu erheblichen Belastungen des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs und birgt zudem die Gefahr zahlreicher Folgeinsolvenzen.

Um zu verhindern, dass durch ein längeres Zuwarten und Weiterwirtschaften eines sanierungsfähigen Unternehmens die Sanierungsfähigkeit im späteren Insolvenzverfahren durch Aufzehren der Liquidität und sonstigen Vermögenswerten verloren geht, sollte man die Chance nutzen frühzeitig außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorbeugend zu sanieren.

Zögern Sie nicht länger und sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne Ihr Unternehmen auf neue Füße zu stellen.

(1)Quelle: de.statista.com (Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bis 2020, abgerufen am 30.11.2021

Dr. jur. Erik Silcher

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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