Anerkannte Regeln der Technik – BAU RECHTs SICHER

Als Bauherr begegnen einem auch möglicherweise unbekannte Begriffe, sei es beim Neubau, der Modernisierung oder auch nur beim reinen Umbau. Bei der Frage nach einem Mangel eines Gewerks wird man sehr schnell mit den „anerkannten Regeln der Technik“ konfrontiert. Was bedeutet dies jedoch, eine Definition im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich nicht. Auch die VOB/B bestimmt rein die Mangelhaftigkeit, § 13 Abs. 1 S. 2 VOB/B, jedoch nicht die inhaltliche Bestimmung des Begriffs.

Die anerkannten Regeln der Technik werden vielmehr von der Rechtsprechung und der Literatur geprägt. Danach gilt grundsätzlich, dass ein Gewerk und deren Ausführung allgemein anerkannt ist, wenn es nach der vorherrschenden Ansicht der technischen Fachleute sowohl in der Wissenschaft als auch theoretisch als richtig anerkannt und auch in der Baupraxis sich erprobt und bewährt hat.

Der Stand der Technik indessen beschreibt das technisch Machbare ohne Berücksichtigung der Risiken mangels ausreichend bewährter Bauweisen.

Häufig existieren schriftliche Regelwerke der anerkannten Regeln der Technik, gleichwohl sind diese dynamisch und verändern sich fortwährend.

Ob sich ein Mangel ausgehend an den anerkannten Regeln der Technik subsumieren lässt, ergibt indes die Auslegung des konkreten Vertrages. Die geschuldete Beschaffenheit des Werkes bestimmt sich vorrangig nach der Vereinbarung der Parteien, indes grundsätzlich der Unternehmer die anerkannten Regeln der Technik sozusagen stillschweigend zusichert. Soll die Bauausführung hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben, so muss dies grundsätzlich vereinbart werden.

Der Unternehmer schuldet ein mangelfreies Gewerk grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abnahme. Soweit sich die anerkannten Regeln der Technik während der Bauphase ändern, obliegt im daher grundsätzlich entsprechende Hinweispflicht, was jedoch auch zu einer erhöhten Vergütung führen kann, wenn sich der Besteller für die Einhaltung des neuen Standards entschließt.

Unsere beratenden Rechtsanwälte sind für unsere Mandanten umfassend tätig, um eine effektive und zielführende Problemlösung zu erreichen. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

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Sascha Müller - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Sascha Müller

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