Sinkende Anzahl von Unternehmensinsolvenzen

Die aufgrund der Corona-Krise erwartete Welle von Unternehmensinsolvenzen ist bisher nicht eingetroffen.

Im Gegenteil: Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen war im 1. Halbjahr 2021 weiter rückläufig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 17,7 % weniger beantragte Unternehmensinsolvenzen. Im Vergleich zum 1. Halbjahr des Jahres 2019, welches noch nicht unter der der Corona-Krise stand, ist sogar ein Rückgang von 22,9 % zu verzeichnen.

Zurückzuführen ist dies weiterhin auf die teilweise noch bis Ende April 2021 ausgesetzte Insolvenzantragspflicht. Diese galt bis dahin noch für solche Unternehmen, denen die staatlichen Hilfen aus November 2020 noch nicht ausgezahlt worden waren. Somit setzte die Insolvenzantragspflicht erst wieder am 01.05.2021 für alle Unternehmen ein.

Es ist davon auszugehen, dass sich viele Unternehmen derzeit noch durch die staatlichen Unterstützungen am Leben halten können. Jedoch werden oftmals durch die staatlichen Gelder lediglich Umsatzeinbußen ausgeglichen. Notwendige Investitionen werden keine getätigt oder die Forschung und Entwicklung vorangetrieben. Hierdurch wird eine Krise, welche ggf. zur Insolvenzreife führt, allerdings nur zeitlich verzögert und die Unternehmen auf diese Weise künstlich am Leben gehalten.

Daher ist es für durch Corona betroffene Unternehmen umso wichtiger, ihre wirtschaftliche Situation genau jetzt zu überprüfen und möglicherweise Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei einem zu langen Zuwarten kann es für eine Sanierung bereits zu spät sein und es verbleibt nur die Abwicklung des Unternehmens.

Ist auch Ihr Unternehmen stark von der Corona-Krise getroffen worden, dann beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei den nächsten Schritten zur Seite, um es erfolgreich aus der Krise zu führen.

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Hinck

Wirtschaftsjuristin, LL.M.

Telefon +49 7131 91903-13

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