Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der Flutkatastrophe betroffene Firmen

Die sich jüngst ereignende Hochwasserkatastrophe hat nicht lediglich immense Sachschäden angerichtet; eine Vielzahl von in den Überschwemmungsgebieten angesiedelten Unternehmen stehen infolge der Schäden an Betriebsstätten und Produktionsgütern am Rand des wirtschaftlichen Ruins.

Um diesen Unternehmen eine reelle Zukunftsperspektive eröffnen zu können, hat sich der Bund darauf verständigt, die Frist zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Ablauf des 31. Januars 2022 zu verlängern. Ursprünglich war eine Aussetzung der Frist zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens lediglich bis Ende Oktober 2021 vorgesehen.

Die in die Geschichtsbücher als Jahrhundertflut eingehende Hochwasserkatastrophe nahm 188 Menschen das Leben. Der von Bund und Ländern eingerichtete Fluthilfefonds stellt zur Bewältigung der Schäden 30 Milliarden Euro zur Verfügung.

Unverschuldet in Not geratene Firmeninhaber sollen bei Vorliegen eines ansonsten tragfähigen Unternehmenskonzeptes und dem Nachweis ernsthafter Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen nicht den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen. Nicht zuletzt spielt hier wie bereits bei der Corona-Gesetzgebung der dahingehende Gedanke, Arbeitsplätze zu erhalten, um die dahinter stehenden Familien nicht in wirtschaftliche Not geraten zu lassen, eine entscheidende Rolle.

In Expertenkreisen ist diese Maßnahme nicht unumstritten, da bereits die regional begrenzte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem Elbe-Oder-Hochwasser im Jahr 2002 und insbesondere die zuletzt ja im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis Mai 2021 erfolgte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch zur Folge hatten, dass Insolvenzen im Hinblick auf bereits vor dem Katastrophenfall bzw. der Pandemielage nicht rentabel wirtschaftende Unternehmen lediglich verschleppt wurden, was wiederum infolge von Insolvenzverfahren ohne Verteilungsmasse zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden führt.

Ihr Ansprechpartner

Robert M. Gillmann

Robert M. Gillmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Telefon +49 7131 91903-55

robert.gillmann@silcher.com