Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall – § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und zeigt die Voraussetzungen einer erneuten Zulassung auf. Verdeutlicht wird die Notwendigkeit der rechtzeitigen Befassung mit diesem Thema, da die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig die Lebensgrundlage des Anwaltes sichert und für eine Neuzulassung bereits erforderlich ist, dass der Betroffene den Insolvenzantrag selbst stellt. Die durch mehrere wichtige Entscheidungen geschaffenen Leitlinien für eine Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. BRAO so wie der erneuten Zulassung werden anhand der einzelnen Merkmale dargestellt. Eine Fortsetzung zu den Ausnahmen des Regelfalles so wie eine rechtliche Würdigung der Auswirkungen auf die Praxis finden sich im Beitrag des folgenden Monats Juli 2017.
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