Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Anwaltliche Schuldenhilfe –
raus aus der Schuldenkrise in 3 Jahren
Anwaltliche Schuldenhilfe –
raus aus der Schuldenkrise in 3 Jahren
Steht bei Ihnen regelmäßig der Gerichtsvollzieher vor der Tür? Haben Sie bei all den Raten den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren? Dann sind wir Ihr Ansprechpartner!
Wenn Ihre Forderungen bereits ein Ausmaß angenommen haben, dass sie Ihnen über den Kopf wachsen und Sie die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bewältigen können, ist eine Schuldenbereinigung oft der einzige Ausweg aus dieser Krise. Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Schritten und führen Sie aus der Krise heraus.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes, um Sie innerhalb von drei Jahren von Ihrer Schuldenlast zu befreien.
Hierzu treten wir an Ihre Gläubiger heran und versuchen eine Einigung zu erzielen. Nicht in jedem Fall ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung jedoch auch erfolgreich und der einzige Weg in die Schuldenfreiheit ist es, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Für diesen Antrag wird eine Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO benötigt, welche das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes bestätigt. Die Bescheinigung kann nur von einer geeigneten Stelle oder Person ausgestellt werden. Wir sind hierzu befähigt.
Ziel der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist die Befreiung des Schuldners von all seinen Schulden ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren. Hierfür ist zunächst ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan erforderlich. Hierzu werden alle Gläubiger kontaktiert und Ihnen der Plan mit einer Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Zahlung vorgeschlagen. Dieser Plan muss gemäß Insolvenzordnung (InsO) von allen Gläubigern angenommen werden, da die außergerichtliche Schuldenbereinigung sonst als gescheitert gilt. In diesem Fall ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zulässig.
Vorteile der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
1. Schritt
Prüfung der Gläubigerunterlagen und Schuldenermittlung
Wir überprüfen Ihre Unterlagen für Sie: Sie stellen uns eine Auflistung aller Gläubiger und die dazugehörigen Forderungsschreiben zur Verfügung.
Des Weiteren benötigen wir von Ihnen einen Haushaltsplan, in dem Sie Ihre monatlichen Ausgaben Ihren Einkünften gegenüberstellen, sodass Sie einen Überblick erhalten, wie viel Ihnen noch zur Tilgung Ihrer Schulden zur Verfügung steht. Sollten Sie selbst den Überblick verloren haben, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Haushaltsplans.
Auf dieser Grundlage können wir Sie beraten und erörtern, welche Möglichkeiten sich Ihnen zur Schuldenbefreiung bieten. Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze: Einmalzahlungen, Ratenzahlungen, die Festlegung von Zinsen oder flexible Nullpläne. Welche Variante für Sie die beste ist, hängt von Ihren finanziellen Mitteln sowie Ihrer Verbindlichkeiten und Gläubiger ab.
2. Schritt
Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen erarbeiten wir mit Ihnen zusammen einen Schuldenbereinigungsplan, welchen wir den Gläubigern vorlegen. Dieser kann beispielsweise die monatliche Zahlung Ihres pfändbaren Einkommensanteils an die Gläubigergesamtheit vorsehen. Wie hoch der pfändbare Anteil Ihres Einkommens ist bestimmt sich nach § 850c ZPO. Wir können dies anhand Ihrer Gehaltsabrechnung schnell und einfach ermitteln.
Sollten Sie über keine pfändbaren Einkommensanteile verfügen, können Sie auch eine freiwillige monatliche Ratenzahlung anbieten, sofern Ihnen dies finanziell möglich ist. Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen beziehen, kann ein flexibler Nullplan angeboten werden. Dies bedeutet, dass aufgrund der geringen finanziellen Mittel zunächst keine Raten gezahlt werden können. Sollten sich jedoch Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben, kann eine Anpassung der monatlichen Zahlung erfolgen.
Wir beraten Sie hierzu ausführlich und stellen im Anschluss den Schuldenbereinigungsplan auf. Dieser wird unter Darstellung Ihrer finanziellen Situation an alle Gläubiger übermittelt. Den Gläubigern wird sodann eine gewisse Frist zur Rückmeldung gesetzt, ob sie den Plan annehmen möchten oder nicht. Für die Annahme des Plans ist es zwingend notwendig, dass alle Gläubiger zustimmen. Erfolgt keine Rückmeldung eines Gläubigers, ist dies als Ablehnung des Plans zu werten.
Ist das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gescheitert, weil Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zugestimmt haben, kann der Schuldner/die Schuldnerin beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragen. Auch bei diesem Schritt unterstützen wir Sie und füllen den Insolvenzantrag mit Ihnen gemeinsam aus.
3. Schritt
Vorbereitung Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Wenn der Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht wurde, prüft dieses zunächst, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens Aussicht auf Erfolg hat. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird in Ausnahmefällen nach freiem Ermessen des Insolvenzgerichts durchgeführt. Auch dies dient dazu, das Insolvenzverfahren zu vermeiden. Das Insolvenzgericht verzichtet darauf, wenn das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren keine Erfolgsaussichten hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner/die Schuldnerin den Gläubigern keine Zahlungen anbieten kann.
Sollte das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren Erfolg haben, so gelten die Anträge auf Insolvenzverfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung als zurückgenommen. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sieht ebenfalls wie das außergerichtliche Verfahren einen Plan zur teilweisen Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten vor. In den meisten Fällen weicht der gerichtliche Plan nur gering von dem außergerichtlichen Plan ab.
Scheitert das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, wird das ruhende Insolvenzverfahren von Amts wegen ohne erneute Antragsstellung durch das Insolvenzgericht eröffnet. Über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens klären wir Sie im Rahmen unser Beratung ebenfalls auf.
Telefon +49 7131 91903-0
E-Mail schuldenfrei@silcher.com
oder schreiben Sie uns über unserer Kontaktformular: